AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/575923-2026) · Abgerufen am 26.09.2026 20:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-575923-2026/

Gutachterliche Leistungen

Notice-ID: ted-575923-2026 · Procedure-ID: 1f6e3db5-12b9-413f-9bee-24cccf6f3352

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Stammdaten

Auftraggeber
AAV-Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung
Veröffentlicht
20.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Zuschlagswert
67.334 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gutachterliche Leistungen zur Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzepts (Phase 1) Diese Leistungen werden als Phase 1 fest beauftragt. Die Phase 1 beinhaltet im Wesentlichen: 1. Projektleitung (s. Kapitel 3.2) 2. Projekteinarbeitung und Defizitanalyse 3. Erstellung Untersuchungskonzepts für die Bausubstanz und Bauschadstoffuntersuchungen 4. Erstellung von Arbeits- und Sicherheitsplänen 5. Erstellung eines SiGe-Plans nach BaustellV 6. Mitwirkung bei der Vergabe von Fremdleistungen 7. Koordination und Begleitung der Durchführung von Fremdleistungen 8. Gebäudeaufnahme inkl. Probenahmen (insofern möglich) 9. Kosten- und Terminverfolgung 10. Erstellung Rückbau- und Entsorgungskonzept inkl. Genehmigungsplanung 11. Erarbeitung von ersten Nachnutzungsszenarien 12. Leistungen auf Anforderung des AAV (s. Kapitel 3.3) sowie optional zum Rückbau (Phase 2), optional zur Sanierungsuntersuchung und -planung (Phase 3) und optional zur Sanierung (Phase 4)

Vergabe-Status

Auftragnehmer
ARCADIS Germany B.V. & Co. KG

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).