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Neubau Kinderkrippe sowie Sanierung oder Ersatzneubau Kindergarten in Neubäu - Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenNeubau Kinderkrippe sowie Sanierung oder Ersatzneubau Kindergarten in Neubäu - Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI🏆 Ingenieurbüro HPE GmbH · Johanniskirchen
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Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beauftragung von Leistungen der Technischen Ausrüstung (Anlagegruppen 1, 2, 3, 7 und 8) für Neubau Kinderkrippe und Sanierung/Ersatzneubau Kindergarten.
- Leistungsphasen 1 und 2 werden zunächst beauftragt, weitere Leistungsphasen sind optional und stufenweise abrufbar.
- Geschätzte Kosten für Neubau Kinderkrippe ca. 1,65 Mio. € brutto, für Kindergarten ca. 1,52 Mio. € brutto.
- Planungsbeginn ist Juli 2026, Umsetzung erfolgt in zwei zeitversetzten Bauabschnitten mit Fertigstellung des ersten Bauabschnitts im Sommer 2029 und des zweiten im Sommer 2030 (bei Sanierungsvariante).
- Bieter müssen alternative technische, funktionale oder gestalterische Lösungen im Einklang mit den Anforderungen der Stadt prüfen und vorschlagen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Stadt Roding plant in dem Ortsteil Neubäu den Neubau einer zweigruppigen Kinderkrippe sowie die Sanierung oder den Ersatzneubau des bestehenden Kindergartens. Durch die Konzentration beider Einrichtungen an einem gemeinsamen Standort sollen betriebliche und infrastrukturelle Synergien genutzt und langfristig wirtschaftliche Strukturen geschaffen werden. Der Neubau der Kinderkrippe ist unmittelbar neben dem bestehenden Kindergarten vorgesehen. Die vorliegende Variantenstudie enthält erste funktionale Überlegungen, darunter Gruppen-, Ruhe- und Nebenräume, Sanitärbereiche, Personal- und Technikflächen sowie Freianlagen. Die beigefügten Pläne und Kostenschätzungen dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine verbindlichen oder planerisch festgelegten Vorgaben dar; alternative technische, funktionale oder gestalterische Lösungen im Einklang mit den Anforderungen der Stadt sind ausdrücklich zugelassen. Während der Planung ist zu prüfen, ob für das bestehende Kindergartengebäude eine Sanierung oder ein Abriss mit anschließendem Neubau die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Auf Grundlage dieser Bewertung soll die wirtschaftlich sinnvollste Variante umgesetzt werden. Die Planung der beiden Gebäude soll zeitgleich erfolgen. Allerdings sollen die Gebäude in zwei zeitversetzten Bauabschnitten errichtet werden. Es ist zudem zu beachten, dass die Umsetzung im laufenden Betrieb erfolgen wird. Für den Neubau der Kinderkrippe wird von Kosten (KG 300+400, Stand Dezember 2024) in Höhe von ca. 1,65 Mio. € brutto ausgegangen. Die Kosten für die Sanierung oder den Ersatzneubau des Kindergartens werden mit ca. 1,52 Mio. € brutto (KG 300+400, Stand Februar 2026, Ableitung nach BKI Altbau) geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor, dass der Planungsbeginn im Juli 2026 erfolgt. Für den ersten Bauabschnitt, den Neubau der Kinderkrippe, ist vorgesehen, die Ausschreibung im Herbst 2027 durchzuführen, den Baubeginn Anfang 2028 zu starten und die Fertigstel
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📅 Laufzeit endet am 31.07.2030
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Personelle Besetzung - Gewichtung 50% 50 %Qualität
Personelle Besetzung
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Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30% 30 %Qualität
Fachtechnische Lösungsansätze
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Honorarangebot - Gewichtung 20% 20 %Preis
Honorarangebot
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
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Auftragnehmer Ingenieurbüro HPE GmbH1 Veröffentlichung
- 20.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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