AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHS53U3/documents) · Abgerufen am 19.10.2026 05:42 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-577505-2025/

ÜSTRA_Mobilfunk_TNW 2025

Notice-ID: ted-577505-2025 · Procedure-ID: 99e2ff1d-7470-4a08-8257-39dcc708df53

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Stammdaten

Auftraggeber
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover
Veröffentlicht
02.09.2025
Frist (Submission)
02.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
64210000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Telekommunikation
Geschätztes Rahmen-Volumen
4.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über Mobilfunkdienstleistungen und mobile Endgeräte nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zur Kenntnisnahme der Interessenten beigefügt und ist erst in der Angebots- und Verhandlungsphase auszufüllen. Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag mit einer Grundlaufzeit von zwei (2) Jahren mit sechs Verlängerungsoptionen über jeweils zwölf (12) Monate. Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 4 Mio. EUR netto. Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 6× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).