Rüttelklinker
KI Der Landkreis Nienburg/Weser schreibt die Bodenbelagsarbeiten (Rüttelklinker) für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Marklohe aus.
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
ISB - Infrastruktur Service- und Beteiligungsgesellschaft mbH
Auftragnehmer
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Schlüsselfertige Errichtung/Umbau (inkl. Planungsleistungen) einer Dienstliegenschaft auf bietereigenem Grund zur Unterbringung des THW Ortsverbandes Wismar und anschließender langfristiger Vermietung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Die funktionalen Merkmale die an das Gebäude und Grundstück bzw. den Mietgegenstand gestellt werden, ist in den beiliegenden Unterlagen (Mietvertrag, Leistungsbeschreibung etc.) beschrieben. Anforderungen an die Lage und Raumbedarfsdeckung: Lage: • Hansestadt Wismar, • Voll erschlossene Lage innerhalb eines Gewerbegebietes, bauordnungsrechtlich geklärt, mit ausreichend Abstand zu Wohn- und Mischgebieten (Vermeidung von Lärmbelästigung der Anwohner), • Gute Verkehrsanbindung mit ÖPNV, insbesondere auch vor dem Hintergrund der verantwortungsbewussten Jugendarbeit des THW, • Gute Erreichbarkeit und Verkehrsanbindung der Liegenschaft mittels Fahrrad und/oder PKW, • Keine sozialen Brennpunkte in der Nähe, Vermeidung bekannter Drogenumschlagplätze sowie szenebekannter Kriminalitätsregionen (PKS). • Mindestanforderung an die Grundstücksgröße: 7116 m² Der THW- Ortsverband Wismar bietet technische Unterstützung im Zivilschutz- und Katastrophenfall und benötigt deshalb eine gute Verkehrsanbindung an das Straßenverkehrsnetz. Für die Jugendarbeit ist außerdem von Vorteil, wenn die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr gewährleistet ist. Raumbedarfsdeckung Die technischen Anforderungen bzw. die Anforderungen an den Raumbedarf sind insbesondere den Anlagen des Mietvertrages zu entnehmen.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
1. Preis: 50% 2. Qualität-Konzept: 50% siehe Anlage „Zuschlagskriterien und deren Bewertung“ 1. Preis max P. 100 (gewichtet: max. 50 Punkte) Jahresmiete € ohne Betriebskosten 2.1 Konzept max. 5 DIN A4 S. Kriterien: 1. Methodisches Vorgehen: max. 40P. 2. Fachkunde u Qualifikation, Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation:; max. 60P. 2.1 Büro- und Projektorganisation (30 P.) 2.2 darzulegen, - wie und inwieweit der AG bei der Aufgabenumsetzung in die erforderlichen Prozesse eingebunden wird. Es werden insbesondere Aussagen zum vorgesehenen Abstimmungsprozedere und zur Sicherstellung eines lückenlosen Informationstransfers erwartet. - wie die Kommunikation und Koordination zwischen den Schnittstellen vor Baubeginn, rechtzeitige Kommunikation und Bekanntgabe bei zeitlichen Verzögerungen oder nicht Einhalten von Terminabsprachen (sowohl bei Eigen- und Fremdverschulden) stattfindet. (30 P.)
1. Preis: 50% 2. Qualität-Konzept: 50% siehe Anlage „Zuschlagskriterien und deren Bewertung“ 1. Preis max P. 100 (gewichtet: max. 50 Punkte) Jahresmiete € ohne Betriebskosten 2.1 Konzept max. 5 DIN A4 S. Kriterien: 1. Methodisches Vorgehen: max. 40P. 2. Fachkunde u Qualifikation, Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation:; max. 60P. 2.1 Büro- und Projektorganisation (30 P.) 2.2 darzulegen, - wie und inwieweit der AG bei der Aufgabenumsetzung in die erforderlichen Prozesse eingebunden wird. Es werden insbesondere Aussagen zum vorgesehenen Abstimmungsprozedere und zur Sicherstellung eines lückenlosen Informationstransfers erwartet. - wie die Kommunikation und Koordination zwischen den Schnittstellen vor Baubeginn, rechtzeitige Kommunikation und Bekanntgabe bei zeitlichen Verzögerungen oder nicht Einhalten von Terminabsprachen (sowohl bei Eigen- und Fremdverschulden) stattfindet. (30 P.)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Für die Nachprüfung dieses Vergabeverfahrens ist gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn E-Mailadresse: vk@bundeskartelamt.bund.de Telefonnummer: +49(0)228 9499 0 Telefax: +49(0)228 9499 163 zuständig.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
Auftrag wurde zugeschlagen · 584 Tage nach Fristende
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KI Gesucht wird die Grund- und Feinreinigung für den Neubau des Mobilitätszentrums UrbanLand auf dem Innovation Campus Lemgo.
KI Die Ausschreibung betrifft die Rohbauinstandsetzung eines Gebäudes in Eisfeld, inklusive Arbeiten an Fachwerk, Fassadengesimsen, OSB-Boden, Vordach sowie Rinnen und Fallrohren.
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