AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.05.2026 18:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-578410-2025/

Deutschland – Busse – Beschaffung von bis zu 30 Solobussen mit batterieelektrischem Antrieb und 8 x LIS mit jeweils 2 Ladepunkten pro LIS für Lampertheim

Notice-ID: ted-578410-2025 · Procedure-ID: fb9efcb1-bf29-47a1-bf91-9a5b5716a4b8

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Stammdaten

Auftraggeber
V-Bus GmbH
Veröffentlicht
04.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
34121000 — Transportmittel
Branche
Bildung & Forschung
Geschätzter Wert
19.625.158 €

Beschreibung

Zur initialen Elektrifizierung von V-Bus sollen batterieelektrische Busse inkl. LIS beschafft werden. Die Fahrzeuge kommen in den Innenstadtbereichen von Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen zum Einsatz. Somit unterstützen sie die Ziele der Städte Mannheim und Hei-delberg, die beide Teilnehmer der EU-Mission "100 Climate-Neutral and Smart Cities by 2030" sind. Dabei sollen sowohl Fahrzeuge (Solobusse, Midibusse) als auch die dazugehörige Ladeinfrastruktur (LIS) für den Standort Lampertheim und optional für den Standort Neckarau/Mannheim beschafft und in den Linienbetrieb überführt werden. Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrags ist allein die Vergabe eines Auftrags über die Beschaffung von bis zu 30 Solobussen in Niederflurbauweise mit batterieelektrischem Antrieb (Rahmenvertrag) sowie die Errichtung 8 x LIS mit jeweils 2 Ladepunkten pro LIS in Lampertheim. Die Lieferung der Solobusse und die Errichtung der LIS am Standort Lampertheim wird an einen Generalunternehmer vergeben.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Daimler Buses GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).