Zweitausschreibung ABS 38 Markt Schwaben-Mühldorf-Freilassing Strecke 5723 Planungsabschnitt 3 km 7,339 - km 65,500, Faunistische Kartierung
Beschreibung
- Kartierung - Ausgleichsflächen - Fachbeitrag zum Artenschutz
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung sind faunistische Kartierungen und Fachbeiträge zum Artenschutz für die Bahnstrecke 5723.
- Die Leistung umfasst die Ermittlung von Ausgleichsflächen.
- Es werden Nachweise über fachliche Qualifikation und Erfahrung in vergleichbaren Projekten erwartet.
- Der Erfüllungsort ist München.
Die DB Netz AG schreibt faunistische Kartierungen und die Erstellung von Fachbeiträgen zum Artenschutz für den Planungsabschnitt 3 der Strecke 5723 zwischen km 7,339 und km 65,500 aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Bestehender Vertrag modifiziert
8 Veröffentlichungen
- 21.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 21.08.2026 08 Der Hauptvertrag dient der Erstellung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist allerdings auch die Verfahrensbegleitung mit Beantwortung der Einwendungen und die Vorbereitung sowieTeilnahme am Erörterungstermin notwendig. Da der Planer die Unterlage erstellt hat, kann nur er eine fachlich qualifizierte Argumentation dazu liefern. Die Leistung ist notwendig zur ordnungsgemäßen Durchführung des Planfeststellungsverfahrens. Der Planer hat bereits die fertige Unterlage geliefert und steht somit tief in den Planungsleistungen. Er kennt die Rahmenbedingungen sowie die Schnittstellen und Programme zur erfolgreichen Durchführung. Die Vergabe an einen neuen AN würde zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen und erhöhten Kosten führen.
- 08.07.2026 04 Der Hauptvertrag dient der Erstellung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags. Eine abgeschlossene Fassung auf Grundlage der ursprünglichen technischen Planung wurde bereits abgegeben. Diese musste jedoch aufgrund von mehreren Faktoren (Verlangen der Gemeinden, Verkehrssicherheit, Wiederherstellung Straßenanschlüsse, Vorgaben des WWA) nachträglich optimiert werden. Der AFB muss nun an diese Änderungen angepasst werden. Dazu gehört auch die Umplanung bisheriger Ausgleichsflächen inkl. einer Neubewertung. Außerdem ergibt sich dadurch ein erhöhter Beratungs- und Koordinationsaufwand. Die Fertigstellung genehmigungsfähiger Gutachten ist für die Einreichung Anfang/ Mitte 2026 beim Eisenbahnbundesamt unabdingbar. Der AN kennt den Sachverhalt und die Rahmenbedingungen. Bei Vergabe an einen anderen AN würde die Planung in erheblichem Umfang verzögert werden mit daraus resultierenden erheblichen Kosten.
- 04.06.2025 03 - Im Rahmen des Projektes finden 14-tägig Besprechungen zur Umweltplanung statt, an denen das Büro Schober zur besseren Zusammenarbeit mit AFRY teilnehmen soll, um aufkommende Themen schnellstmöglich abstimmen zu können. Im Hauptvertrag sind 9 Termine angesetzt, es waren allerdings deutlich mehr Termine notwendig und werden auch weiterhin notwendig sein. Gegebenenfalls wird bei übergreifenden Themen auch die Teilnahme an der Gewerksübergreifenden Planungsbesprechung erforderlich sein. Der AN steht schon tief in den Planungsleistungen und kennt somit den Sachverhalt, die vorliegenden Grundlagen und die gesamten Rahmenbedingungen bereits im Detail. Durch die Vergabe an den gleichen AN können Synergien effektiv genutzt, die Fragenstellungen kurzfristig beantwortet und dadurch erhebliche zeitliche Verzögerungen der EP/GP vermieden werden.
- 27.05.2025 05 - Im Rahmen des Projektes finden 14-tägig Besprechungen zur Umweltplanung statt, an denen das Büro Schober zur besseren Zusammenarbeit mit AFRY teilnehmen soll, um aufkommende Themen schnellstmöglich abstimmen zu können. Im Hauptvertrag sind 9 Termine angesetzt, es waren allerdings deutlich mehr Termine notwendig und werden auch weiterhin notwendig sein. Gegebenenfalls wird bei übergreifenden Themen auch die Teilnahme an der Gewerksübergreifenden Planungsbesprechung erforderlich sein. Der AN steht schon tief in den Planungsleistungen und kennt somit den Sachverhalt, die vorliegenden Grundlagen und die gesamten Rahmenbedingungen bereits im Detail. Durch die Vergabe an den gleichen AN können Synergien effektiv genutzt, die Fragenstellungen kurzfristig beantwortet und dadurch erhebliche zeitliche Verzögerungen der EP/GP vermieden werden. 06 - Aufgrund fortschreitender Planung und neuer Erkenntnisse gab es im Rahmen der GP Änderungen an der technischen Planung. Zu diesem Zeitpunkt wurde der artenschutzrechtliche Fachbeitrag in der ersten Prüffassung schon übergeben. Es ist eine nachträgliche Überarbeitung notwendig sowie eine Plausibiliserung des Bestandes vor Ort. Beide Sachverhalte sind nicht Teil des Hauptvertrages. Der AN steht schon tief in den Planungsleistungen und kennt somit den Sachverhalt, die vorliegenden Grundlagen und die gesamten Rahmenbedingungen bereits im Detail. Durch die Vergabe an den gleichen AN können Synergien effektiv genutzt, die Fragenstellungen kurzfristig beantwortet und dadurch erhebliche zeitliche Verzögerungen der EP/GP vermieden werden. 07 - Alle Planungsunterlagen müssen über das EPLASS Portal hochgeladen und geprüft werden. Außerdem läuft das Einwendungsmanagement ebenfalls über EPLASS. Aus diesen Gründen benötigt der Planer zwingend Zugang zu EPLASS. Da sich die Projektlaufzeit verlängert hat, fallen höhere Zugangskosten an, die nicht Vertragsbestandteil sind. Der Zugang ist nur für den AN sinnvoll, der auch die Unterlagen erstellt, über die Plattform zur Verfügung stellt und über diese zur Prüfung wieder zurückgesendet bekommt.
- 23.08.2024 LÄ02 Der Hauptvertrag dient der Erfassung der in der Faunistischen Planungsraumanalyse ermittelten artenschutzrechtlich geschützen Tierarten und der Erstellung des Artenschutzfachbeitrages. Leistungsinhalt des vorliegenden Nachtrages ist die Nachkartierung der Biotop- und Nutzungstypen der zusäztzlichen Bauflächen sowie Auswertung und Aufbereitung der Ergebnisse in Form einer GIS-kompatiblen Digitalisierung. Die zusätzliche Kartierung ist eine zwingend erforderliche Leistung. Sie ist für die Einreichung einer genehmigungsfähigen Entwurfs-/Genehmigungsunterlage unabdingbar. Der AN hat bereits die Kartierung der artenschutzrechtlich geschützen Tierarten und der Biotop- und Nutzungstypen vorgenommen sowie die Erstellung des Berichts zur Faun- und Biotoptypenkartierung. Nur der AN kann die gesammelten Daten in einen sinvollen und zusammenhängenden Kontext mit der Gesamtkartierung setzen.
- 23.08.2024 LÄ04 Der Hauptvertrag dient der Erfassung der in der Faunistischen Planungsraumanalyse ermittelten artenschutzrechtlich geschützen Tierarten und der Erstellung des Artenschutzfachbeitrages. Leistungsinhalt des vorliegenden Nachtrages ist die Nachkartierung der Biotop- und Nutzungstypen der zusäztzlichen Bauflächen sowie Auswertung und Aufbereitung der Ergebnisse in Form einer GIS-kompatiblen Digitalisierung. Die zusätzliche Kartierung ist eine zwingend erforderliche Leistung. Sie ist für die Einreichung einer genehmigungsfähigen Entwurfs-/Genehmigungsunterlage unabdingbar. Der AN hat bereits die Kartierung der artenschutzrechtlich geschützen Tierarten und der Biotop- und Nutzungstypen vorgenommen sowie die Erstellung des Berichts zur Faun- und Biotoptypenkartierung. Nur der AN kann die gesammelten Daten in einen sinvollen und zusammenhängenden Kontext mit der Gesamtkartierung setzen.
- 23.02.2024 Der Hauptvertrag dient der Erfassung der in der Faunistischen Planungsraumanalyse ermittelten artenschutzrechtlich geschützen Tierarten und der Erstellung des Artenschutzfachbeitrages. Leistungsinhalt des vorliegenden Nachtrages ist zum einen das Aufarbeiten und Einfügen der Kartierergebnisse aus dem PA 3.3 in denErläuterungsbericht des Entwurfsplanung sowie das Aufbereiten und Einfügen der Ergebnisse aus dem artenschutzfachlichen Gutachten inden Erläuterungsbericht der Genehmigungsplanung.. Der AN hat bereits die Kartierung der artenschutzrechtlich geschützen Tierarten vorgenommen sowie die Erstellung des Berichts zur Faunkartierung. Nur der AN kann die abgestimmten Erkenntnisse mit den Planern und Gutachtern in einen sinnvollen und zusammenhängenden Kontext in die Erläuterungsberichte aufbereiten und einbauen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.614 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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