AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/579178-2026) · Abgerufen am 21.09.2026 18:48 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-579178-2026/

Grundschule Pölling, Sonnenstraße 17, Neumarkt i.d.OPf. - Reinigungsleistungen

Notice-ID: ted-579178-2026 · Procedure-ID: 4a9fdb33-9984-4e3a-8e9e-f7276c424a49

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Neumarkt i.d.OPf.
Veröffentlicht
21.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Neumarkt i.d.OPf vergibt die Reinigungsleistungen für die Grundschule Pölling, 92318 Neumarkt i.d.OPf, ab. dem 01.08.2026 neu. Der Vertrag wird auf 4 Jahre befristet, kann jedoch zweimalig um jeweils ein Jahr ver-längert werden. Die Probezeit beträgt 6 Monate. Neben der laufenden täglichen Unterhaltsreinigung (täglich von Montag bis Freitag) wird die Grundreinigung (1x im Jahr) und die Sonderreinigungen, wie Fenster (2 x im Jahr) und das Glasdach (1x im Jahr) schriftlich abgerufen. Für dieses Gebäude gehen wir von 190-Reinigungstagen jährlich aus. Die Reinigungsgrundfläche beträgt ca. 2.543,97 qm Auf das Jahr hochgerechnet ergibt sich eine Jahresreinigungsfläche von rund 344.867,94 qm. Die beteiligten Firmen müssen bei der Kalkulation die festgelegten Jahresreini-gungsstunden einhalten. Dieses Mindestmaß an Stunden bezieht sich nur auf die laufende Unterhaltsreinigung (Position 1) im Leistungsverzeichnis.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Jura Gebäude Service GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).