AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Erweiterung Wendelinusschule Steinau, Objektplanung Gebäude und Innenräume, Architektenleistung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreisausschuss des Landkreises Fulda
- Veröffentlicht
- 26.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Der Landkreis Fulda beabsichtigt an der Wendelinusschule Steinau den Erweiterungsneubau einer Ganztagsbetreuung mit Mensa und Betreuungsräumen, den Anbau von Klassen- / Differenzierungsräumen an 2 Bestandsgebäude sowie die Sanierung der Bestandsgebäude in Teilbereichen. Die Baumaßnahme soll im Ganzen geplant werden und im laufenden Betrieb der Schule in mehreren Teilmaßnahmen durchgeführt werden. - BA 1: Neubau Gebäude M (Ganztag) - BA 2: Sanierung Gebäude A (Verwaltung / Lehrer) - BA 3: Sanierung + Anbau Gebäude B - BA 4: Sanierung + Anbau Gebäude C Der Erweiterungsneubau ist als freistehender 2-geschossiger Baukörper in Massivbauweise geplant. Entwurfsbedingt auch in Systembauweise als z.B. leichter Holzbau denkbar. Die Maßnahmen im Bestand sollen sich mit Ausnahme des direkten Anschlusses der Anbauten an die Gebäude B + C auf Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Innenbereich beschränken, einschließlich dem großflächigen Austausch von Belägen und Verkleidungen (Boden / Wand / Decke). Die technischen Installationen im Bestand sollen nur dort ausgetauscht / erneuert, wo sie von den v.g. Umbau- und Sanierungsmaßnahmen betroffen sind. Die Außenfassade des Bestandes einschl. Bestandsfenster sowie das Dach sollen unberührt bleiben. Die Freianlagen sollen grundsätzlich unverändert bleiben und werden lediglich in geringem Maße verändert bzw. entwurfsbedingt überarbeitet. Bereiche, die durch die Baumaßnahme tangiert sind, müssen wieder hergestellt werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) werden nach einer Grobkostenermittlung mit ca. 5,85 Mio. € netto angenommen. Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff) - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 + 2 (Restleistungen nach eigener Einschätzung) und LPH 3-9 (vollständig) wie folgt: o Stufe 1 mit LPH 1 - 4 für die Gesamtmaßnahme (BA 1 - 4) o Stufe 2 mit LPH 5 - 9 für BA 1 (Gebäude M) und BA 2 (Gebäude A) o Stufe 3 mit LPH 5 - 9 für BA 3 (Gebäude B) o Stufe 4 mit LPH 5 - 9 für BA 4 (Gebäude C) - einschließlich zugehöriger Besonderer Leistungen Besondere Leistungen: - Die Maßnahmen KG 200 (vorbereitende Maßnahmen) sollen durch den Architekten geplant und betreut werden - sind in der Kostenannahme bereits in KG 300 enthalten - Die Freianlagen (KG 500) im direkten Umgriff sollen durch den Architekten geplant und betreut werden - Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung / verantwortliche Übernahme der vorl. Planungsleistungen gem. § 8 HOAI Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume vgl. Teilleistungen LPH 1+2 als Grundlage für die weitere Bearbeitung erbracht. Der AG geht davon aus, dass mit den vorliegenden Unterlagen die LPH 1 vollständig sowie ca. 50 % der LPH 2 bereits erbracht wurden. Die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 ist mit den vorliegenden Unterlagen im VgV abgeschlossen. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. Terminvorschau: - Start umgehend nach Abschluss VgV Anfang 2025 - Planungsphase 2025 - Baubeginn ab Anfang 2026 - Bauzeit ca. 1,5 Jahre Neubau Geb. M / 0,5 Jahre Bestand Geb. A - Inbetriebnahme / Gesamtfertigstellung bis Ende 2027 / Anfang 2028 Im Weiteren: - Sanierung und Erweiterung Geb. B ca. 2028 - Sanierung und Erweiterung Geb. C ca. 2029
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 4 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis