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Landeshauptstadt Schwerin - Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Krankentransporten im öffentlichen Rettungsdienst der Landeshauptstadt Schwerin ab dem 01.05.2025
Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister · Schwerin · Mecklenburg-Vorpommern · Kommunaler Auftraggeber
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Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Krankentransporten im öffentlichen Rettungsdienst der Landeshauptstadt Schwerin ab dem 01.05.2025
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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❓ Bieterfragen
Beantwortung der Rüge vom 23.09.2024
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Krankentransporten im öffentlichen Rettungsdienst der Landeshauptstadt Schwerin.
- Die Leistung umfasst Grundbedarf, Ausnahmefälle in der Notfallrettung und die Bereitstellung für Großschadensereignisse.
- Es besteht die Verpflichtung zur Leistungserbringung auch außerhalb des Rettungsdienstbereichs Schwerin.
- Zusätzliche Vorhaltung zur Abdeckung von geplantem und ungeplantem Mehrbedarf ist Teil des Leistungsumfangs.
- Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.05.2025.
Die Ausschreibung betrifft die Rahmenvereinbarung für Krankentransporte im öffentlichen Rettungsdienst der Landeshauptstadt Schwerin ab dem 01.05.2025.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- ILO-Kernarbeitsnormen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistungskosten (Preis) 50 Pkt.Kosten
Der niedrigste Preis erhält die höchste Bewertung. Eine Abstufung der Punktebewertung erfolgt nach dem Angebotspreis. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die dazwischen liegenden Punkte werden durch lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma ermittelt.
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Konzept zur Durchführung eines qualifizierten Krankentransportes 6 %Qualität
Konzept zur Durchführung eines qualifizierten Krankentransportes - Darlegungen zur Betriebsstätte - Darstellung zum geplanten Personaleinsatz (Erfahrungen) - Fortbildung des Personals - Fahrzeuge / Rettungsmittel - Erfahrungen im Katastrophenschutz Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf praxisbezogene, übertragbare Ergebnisse und Lösungsansätze. Die Bewertung des Kriteriums wird von einer mehrköpfigen Bewertungskommission vorgenommen. Der ermittelte Durchschnitt aus den Einzelbewertungen wird mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma angegeben.
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Personalausfallkonzept 6 %Qualität
- Darstellung der Absicherung im Falle von Personalausfall - Gewährleistung eines qualifizierten Ersatzpersonals 10 Punkte: besonders herausragendes Konzept, was vollumfänglich in allen wesentlichen Gesichtspunkten schlüssig die dauerhaft gesicherte Personalvorhaltung zur Durchführung der Transportdienstleistung und der übrigen betrieblichen Erfordernisse darstellt. Ein besonders herausragendes Konzept zeichnet sich dadurch aus, dass binnen 60 Minuten qualifiziertes Ersatzpersonal bereitgestellt werden kann. 8 Punkte: sehr gutes Konzept, welches in den wesentlichen Gesichtspunkten in nahezu vollem Umfang schlüssig die dauerhaft gesicherte Personalvorhaltung zur Durchführung der Transportdienstleistung und der übrigen betrieblichen Erfordernisse darstellt. Ein besonders herausragendes Konzept zeichnet sich dadurch aus, dass binnen 120 Minuten qualifiziertes Ersatzpersonal bereitgestellt werden kann. 6 Punkte: gutes Konzept, welches in den wesentlichen Gesichtspunkten in überwiegendem Umfang schlüssig die dauerhaft gesicherte Personalvorhaltung zur Durchführung der Transportdienstleistung und der übrigen betrieblichen Erfordernisse darstellt. Ein gutes Konzept zeichnet sich dadurch aus, dass zum nächsten Schichtbeginn, auch am Wochenende und Feiertags, qualifiziertes Ersatzpersonal bereitgestellt werden kann. 4 Punkte: mäßiges Konzept, welches in den wesentlichen Gesichtspunkten in nicht überwiegendem Umfang schlüssig die dauerhaft gesicherte Personalvorhaltung zur Durchführung der Transportdienstleistung und der übrigen betrieblichen Erfordernisse darstellt. Ein mäßiges Konzept zeichnet sich dadurch aus, dass erst am nächsten Werktag zu Schichtbeginn qualifiziertes Ersatzpersonal bereitgestellt werden kann. 2 Punkte: Konzept, welches in den wesentlichen Gesichtspunkten in geringem Umfang schlüssig die dauerhaft gesicherte Personalvorhaltung zur Durchführung der Transportdienstleistung und der übrigen betrieblichen Erfordernisse darstellt. Das Konzept zeichnet sich dadurch aus, dass erst am übernächsten Werktag qualifiziertes Ersatzpersonal bereitgestellt werden kann. 0 Punkte: Konzept, welches in den wesentlichen Gesichtspunkten nicht schlüssig die dauerhaft gesicherte Personalvorhaltung zur Durchführung der Transportdienstleistung und der übrigen betrieblichen Erfordernisse darstellt. Dieses Konzept zeichnet sich dadurch aus, dass kein qualifiziertes Ersatzpersonal bereitgestellt werden kann. Die Bewertung des Kriteriums wird von einer mehrköpfigen Bewertungskommission vorgenommen. Der ermittelte Durchschnitt aus den Einzelbewertungen wird mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma angegeben.
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Sachmittelausfallkonzept 6 %Qualität
- Darstellung der Absicherung der Verfügbarkeit aller technischer Sachmittel (Fahrzeuge, Medizingeräte, Verbrauchsmittel, Bekleidung, Betriebsstätte) - Darstellung zur Absicherung der Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge bei Defekt oder Verlust 10 Punkte: Das eingereichte Konzept zur Leistungserbringung legt schlüssig dar, wie die Verfügbarkeit aller technischer Sachmittel (Fahrzeuge, Betriebsstätte, Medizingeräte, Verbrauchsmittel, Bekleidung etc.) dauerhaft in hoher Qualität gesichert ist. Insbesondere sind ausreichende Reserven bemessen, die Wege zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bei Defekt oder Verlust beschrieben und vertraglich gesichert. Die Reaktionszeiten liegen in der Regel innerhalb von einer Stunde, auch am Wochenende. Darüber hinaus wird die Ausfallsicherheit nicht nur für den Regelbetrieb, sondern auch für ungewöhnliche Zwischenfälle (Stromausfall, Hitze- und Kälteperioden, Pandemie u.a.m.) nachgewiesen. 8 Punkte: Das eingereichte Konzept zur Leistungserbringung legt schlüssig dar, wie die Verfügbarkeit aller technischer Sachmittel (Fahrzeuge, Betriebsstätte, Medizingeräte, Verbrauchsmittel, Bekleidung etc.) dauerhaft in hoher Qualität gesichert ist. Insbesondere sind ausreichende Reserven bemessen, die Wege zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bei Defekt oder Verlust beschrieben und vertraglich gesichert. Die Reaktionszeiten liegen in der Regel innerhalb von einer Stunde, auch am Wochenende. Die Ausfallsicherheit wird nur für den Regelbetrieb sichergestellt. 6 Punkte: Das eingereichte Konzept zur Leistungserbringung legt schlüssig dar, wie die Verfügbarkeit aller technischer Sachmittel (Fahrzeuge, Betriebsstätte, Medizingeräte, Verbrauchsmittel, Bekleidung etc.) dauerhaft in ausreichender Qualität gesichert ist. Insbesondere sind ausreichende Reserven bemessen, die Wege zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bei Defekt oder Verlust beschrieben und vertraglich gesichert. Die Reaktionszeiten liegen in der Regel innerhalb des gleichen Arbeitstages, auch am Wochenende. Die Ausfallsicherheit wird nur für den Regelbetrieb sichergestellt. 4 Punkte: Das eingereichte Konzept zur Leistungserbringung legt schlüssig dar, wie die Verfügbarkeit aller technischer Sachmittel (Fahrzeuge, Betriebsstätte, Medizingeräte, Verbrauchsmittel, Bekleidung etc.) dauerhaft in ausreichender Qualität gesichert ist. Insbesondere sind die Wege zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bei Defekt oder Verlust beschrieben. Die Reaktionszeiten liegen in der Regel innerhalb des gleichen Arbeitstages, außer am Wochenende. Die Ausfallsicherheit wird nur für den Regelbetrieb sichergestellt. 2 Punkte: Das eingereichte Konzept zur Leistungserbringung legt nur in Ansätzen schlüssig dar, wie die Verfügbarkeit aller technischer Sachmittel (Fahrzeuge, Betriebsstätte, Medizingeräte, Verbrauchsmittel, Bekleidung etc.) dauerhaft in ausreichender Qualität gesichert ist. Insbesondere sind die Wege zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bei Defekt oder Verlust nur lückenhaft oder nicht vollständig nachvollziehbar beschrieben. Die Reaktionszeiten liegen in der Regel innerhalb des nächsten Arbeitstages, außer am Wochenende. Die Ausfallsicherheit wird nur für den Regelbetrieb sichergestellt. 0 Punkte: Das eingereichte Konzept zur Leistungserbringung legt nicht schlüssig dar, wie die Verfügbarkeit aller technischer Sachmittel (Fahrzeuge, Betriebsstätte, Medizingeräte, Verbrauchsmittel, Bekleidung etc.) dauerhaft in ausreichender Qualität gesichert ist. Insbesondere sind die Wege zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bei Defekt oder Verlust ungenügend und nicht plausibel beschrieben. Die Reaktionszeiten liegen außerhalb des nächsten Arbeitstages für alle Tage der Woche. Die Bewertung des Kriteriums wird von einer mehrköpfigen Bewertungskommission vorgenommen. Der ermittelte Durchschnitt aus den Einzelbewertungen wird mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma angegeben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 02.10.2024 Beantwortung der Rüge vom 23.09.2024 · in TED EU + oev aktuell
- Frist 26.09.2024 Original-Veröffentlichung
- 19.08.2024 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
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Preiseinschätzung
Basierend auf 28 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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