AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.06.2026 18:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-57969-2025/

Ersatzneubau der Quenzbrücke Brandenburg über die Untere Havel-Wasserstraße / Silo-kanal bei km 61,35 i.Z.d. Bundesstraße 1 in Brandenburg/Havel

Notice-ID: ted-57969-2025 · Procedure-ID: 43701ec7-01ef-4744-a9be-9464a797c251

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Stammdaten

Auftraggeber
Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg, Magdeburg
Veröffentlicht
19.12.2024
Frist (Submission)
20.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45221111 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
26.562.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Quenzbrücke Brandenburg überführt die Bundestraße 1 über die Untere Havel-Wasserstraße / den Silokanal bei km 61,35. Aufgrund des schlechten baulichen Zustands soll die Quenzbrücke durch einen Neubau an gleicher Stelle ersetzt werden. Für die Bauzeit wird eine Behelfsumfahrung unmittelbar neben dem Bestandsbauwerk errichtet. Die Behelfsumfahrung besteht aus Behelfswiderlagern und Behelfspfeilern sowie dem neuen Überbau, der nach Rückbau des vorhandenen Brückenbauwerks und der Herstellung der neuen Widerlager und Pfeiler von der Behelfs- in die Bestandstrasse (= neue Trasse) quer verschoben wird.

Vertragslaufzeit

Periode
30 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
70 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).