AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.07.2026 05:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-580006-2025/

Adobe Lizenzen 2025 - 2029

Notice-ID: ted-580006-2025 · Procedure-ID: 92fe161a-a7cc-4070-970e-1be0f55bfd34

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Stammdaten

Auftraggeber
Hochschule Osnabrück, Osnabrück
Veröffentlicht
04.09.2025
Frist (Submission)
07.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Hochschule Osnabrück schreibt gemeinsam für Einrichtungen, die im Landesarbeitskreis der Rechenzentren Niedersachsen (LAN-IT) vertreten sind, einen Handelspartner für die Umsetzung und Lieferungen zur Teilnahme am Adobe ETLA Vertrag aus. - Vergabestelle: Hochschule Osnabrück - Ausschreibungsgrund: Neuer Konsortiumsvertrag Adobe ETLA 2025-2029 mit dem LEIBNIZ RECHENZENTRUM DER BADW mit der Deal-Registrierungs-ID DR3977440 und der Adobe Contract Number 01146119. - Teilnahmeberechtigt sind Einrichtungen, die im Landesarbeitskreis der Rechenzentren Niedersachsen (LAN-IT) vertreten sind und die gleichzeitig lt. "Adobe Konsortiumsvertrag" bezugsberechtigt sind. - Laufzeit: 26. Nov 2025 bis 25. Sep. 2029 Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Handelspartner-Lieferverträgen für den Bezug von Softwarelizenzen aus dem Adobe ETLA für jede teilnehmende Einrichtung.

Vertragslaufzeit

Beginn
26.11.2025
Ende
25.09.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
50 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).