AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19ff5a149ee-26f8204751cfef3) · Abgerufen am 23.08.2026 11:42 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-580295-2026/

A57 BA1 Erhaltungsentwurf NDL-Goch-Verkehrssicherung (Los2)

Notice-ID: ted-580295-2026 · Procedure-ID: 2765f83e-97d8-4056-bf26-5571b96b3a28

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland, Krefeld
Veröffentlicht
21.08.2026
Frist (Submission)
30.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

ca. 11 Psch Verkehrssicherungen für Bauphasen als Arbeitsstellen längerer Dauer auf BAB ca. 5 Psch Verkehrssicherungen für Bauphasen als Arbeitsstellen längerer Dauer im untergeordneten Straßennetz ca. 160 Psch Verkehrssicherungen für Arbeitsstellen kürzerer Dauer ca. 35.000 m tSE ≥T3 ≤W2 auf-/abbauen (in unterschiedliche Bauphasen) ca. 1.400 m tSE ≥H1 ≤W4 auf-/abbauen (in unterschiedliche Bauphasen) ca. 34.000 m Gelbmarkierung Folie P7 herstellen und beseitigen ca. 18.500 m Gelbmarkierung Agglomerat herstellen und beseitigen Kameraüberwachungssysteme lt. Leistungsverzeichnis mit 6 Stück Videokameras

Vertragslaufzeit

Periode
447 Tage

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).