AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Generalsanierung der Kunsthalle Bielefeld - Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung , Heizung, Lüftung, Sanitär
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen, Bielefeld
- Veröffentlicht
- 27.08.2024
- Frist (Submission)
- 30.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71315000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt die Beschaffung von Fachplanungsleistungen entsprechend des Leistungsbilds "Technische Ausrüstung (HLS)" gemäß §§ 55 ff HOAI 2021 für die folgenden Anlagengruppen als Teillos 1: ALG 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, ALG 2 Wärmeversorgungsanlagen, ALG 3 Lufttechnische Anlagen, ALG 7 Nutzungsspezifische Anlagen (Küchentechnik), ALG 8 Gebäudeautomation. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Darüber hinaus sind die Fachplanungsleistungen auch bezogen auf den während der Sanierungsdauer der Kunsthalle Bielefeld erforderlich werdenden Interimsausstellungsort zu erbringen. Die Kosten der Kostengruppe 400 (Bauwerk - technische Anlagen) der oben genannten Anlagengruppen werden derzeit auf netto ca. 3,98 Mio. EUR einschl. Interim geschätzt und teilen sich folgendermaßen auf: KG 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen 1.030.000 EUR KG 420 Wärmeversorgungsanlagen 1.500.000 EUR KG 430 Lufttechnische Anlagen 830.000 EUR KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen 400.000 EUR KG 480 Gebäudeautomation 220.000 EUR Auf das parallel laufende Verfahren für das Teillos 2 "Technische Ausrüstung (ELT)" wird hiermit hingewiesen.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 60 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 6 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.09.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.