AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/581384-2026) · Abgerufen am 24.08.2026 20:05 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-581384-2026/

Markterkundung zur Vorbereitung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Schutzanzügen gegen radioaktive Gefährdungen

Notice-ID: ted-581384-2026

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Stammdaten

Auftraggeber
KTE Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH
Veröffentlicht
24.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
CPV-Code
35113420 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
Branche
Textilien & Arbeitsschutz

Beschreibung

In der KTE sind alle Rückbauaktivitäten an stillgelegten kerntechnischen Versuchsund Prototypanlagen und die notwendigen Entsorgungstätigkeiten am Standort Karlsruhe auf dem Gelände des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) Campus Nord gebündelt. Alleinige Gesellschafterin der KTE ist das bundeseigene Entsorgungswerk für Nuklearanlagen (EWN).------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Rückbau befinden sich u.a. folgende Anlagen: Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe einschließlich der Verglasungseinrichtung Karlsruhe VEK, Kompakte Natriumgekühlte Kernreaktoranlage KNK ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Arbeiten im Kontrollbereich der KTE setzen regelmäßig voraus, dass die eingesetzte Person durch Schutzanzüge gegen radioaktive Gefährdungen geschützt wird. Derzeit verwendet die KTE unter anderem den Schutzanzug „Uranus“.­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Hinblick auf die zukünftige Beschaffung vergleichbarer Schutzanzüge führt die KTE vor diesem Hintergrund eine Markterkundung im Sinne von § 28 Abs. 1 VgV durch, um sich vor Einleitung eines Vergabeverfahrens über die am Markt verfügbaren Leistungen zu informieren und bittet in diesem Zusammenhang um Ihre Unterstützung und Teilnahme an der Markterkundung. — Bei der KTE werden derzeit Schutzanzüge des Typs URANUS (nachfolgend „Schutzanzüge“ genannt) eingesetzt, wobei die technischen Eigenschaften des Schutzanzugs durch den Hersteller gemeinsam mit der KTE an die spezifischen Bedürfnisse und radiologischen Gegebenheiten der Betriebe der KTE angepasst und kontinuiert weiterentwickelt wurden. ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­ -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Hersteller übernimmt auf der Grundlage eines Rahmenvertrags dabei nicht nur die Fertigung, sondern auch die Lagerung der Schutzanzüge und gewährleistet somit nach Abruf eine zeitnahe Lieferung. Dementsprechend gewährleistet der Hersteller eine kontinuierliche Bedarfsdeckung, die auch kurzfristige Bedarfsspitzen abdeckt. ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Eine Besonderheit der Schutzanzüge ist ihre Wiederverwendbarkeit, die Anzüge werden in der Regel für die Dauer einer Arbeitswoche bei Einsätzen von jeweils ca. 2 Stunden getragen und somit in der Regel bei 15 Einsätzen benutzt. Die Anzüge sind wasserdicht, sodass diese für das Duschen geeignet sind und auf diese Weise gereinigt werden können. Aus hygienischen Gründen werden die Anzüge nach einer Arbeitswoche ausgetauscht bzw. entsorgt. Zudem wird durch eine integrierte Belüftungsanlage mit Ventilanschluss eine kontinuierliche Zufuhr von Frischluft ermöglicht. Diese integrierte Belüftungsanlage ist den Bedürfnissen der KTE gemeinsamen mit dem bisherigen Lieferanten der KTE mitentwickelt worden. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Schutzanzüge weisen insbesondere die nachfolgend technischen Spezifikationen auf: -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Schutz gegen radioaktive Kontamination (Schutzfaktor > 50‘000)/ Schutz gegen chemische (Typ 3) und biologische (Klasse 6) Risiken/ Einteilige Ausführung, Größe L, Handschuhe Grösse XL (10)/ Ein­ und Ausstieg mit Hilfe eines Wickelverschlusses im Rücken/ Material: Polyvinylchlorid (PVC)/ Folienfüsse/ Wickelverschluss/ Gesichtsfeld mit eingesetzter glasklar­Scheibe mit integrierter Belüftung/ Anschluss: Aussengewinde R 1/4" mit montiertem Anschlussnippel Typ CEJN Serie 342/ Persönliche Schutzausrüstung im Sinne der Verordnung (EU) 2016/425 (Einteilung: Kategorie III)/ Zertifizierungen (DIN EN 1073­1:2018­10, DIN EN 14126 Berichtigung 1:2005:02, DIN EN 14605:2009­08) ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­ ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Abweichend von der Standardausführung des Schutzanzugs des Herstellers beruhen insbesondere die nachfolgend angeführten Eigenschaften auf einer Weiterentwicklung bzw. einer Anpassung an die spezifischen Bedürfnisse der KTE: ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Polyvinylchlorid (PVC), PVC 0,35 mm stark, weiss mit Gewebeverstärkung/ Luftführung/ Anschlüsse/ Handschuhe in Qualität und Ausführung/ Sichtfeldabmessungen/ Verschluss des Anzuges ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­ --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Es ist von einem jährlichen Bedarf der KTE von ca. 800 Schutzanzügen auszugehen. — Für die KTE als Auftraggeberin kommt es insbesondere darauf an, dass ein Unternehmen dazu in der Lage ist, Produkte anzubieten, die dem Grunde nach mit dem Schutzanzug des Typs „URANUS“ vergleichbar sind und an die spezifischen Bedürfnisse der Betrieb der KTE angepasst werden können. Vorausgesetzt werden somit maßgeschneiderte Lösungen für die KTE, wobei eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Produkts in Abstimmung mit dem Auftraggeber vorausgesetzt wird. Die Leistung beschränkt sich somit nicht nur auf die Lieferung, sondern umfasst auch auf die Entwicklung. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Insofern bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragestellungen: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1. Bietet Ihr Unternehmen Schutzanzüge an, die mit dem Schutzanzug Typ „URANUS“ vergleichbar sind (insbesondere Wiederverwendbarkeit/integrierte Belüftung)? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- a. Für den Fall, dass Ihr Unternehmern vergleichbare Produkte anbietet: Welche Merkmale/ Eigenschaften sind identisch bzw. vergleichbar? Welche Merkmale/Eigenschaften weichen ab? ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- b. Für den Fall, dass die von Ihnen angebotenen Schutzanzüge wiederverwendbar sind: Wie oft kann ein Schutzanzug wiederverwendet werden? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ c. Für den Fall, dass die von Ihnen angebotenen Schutzanzüge über eine integrierte Belüftung verfügen: Welche technischen Spezifikationen weist die Belüftungsanlage (Luftführung im Anzug, benötigte Luftmenge, Luftdruck etc.) auf? ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­ ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ d. Welche technischen Vorkehrungen weist das von Ihnen angebotene Produkt im Hinblick auf den Tragekomfort auf? Wie gewährleisten Sie, dass der Anzug auch bei längeren Einsätzen komfortabel getragen werden kann? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 2. Für den Fall, dass Ihr Unternehmen noch keine vergleichbaren Produkte anbietet: Weist Ihr Unternehmen die Fähigkeit auf, bestehende Standardprodukte unter Berücksichtigung der unter Punkt A. beschriebenen Modifikationen weiterzuentwickeln oder entsprechende Schutzanzüge neu zu entwickeln? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3. Verfügt Ihr Unternehmen über die technische und personelle Leistungsfähigkeit das bestehende Produkt bzw. die neu entwickelten Produkte in Abstimmung mit der KTE auch kontinuierlich weiterzuentwickeln und somit an die sich wechselnden Bedürfnisse der KTE anzupassen? ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4. Für den Fall, dass Ihr Unternehmern auch kontinuierliche Entwicklungsleistungen anbietet: -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- a. Ist Ihr Unternehmen in der Lage auch kurzfristig aufgrund von regulatorischen Anforderungen oder technischen/radiologischen Umständen in den Betrieben der KTE ­Anpassungen an den Schutzanzügen vorzunehmen? -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- b. Wie viel Zeit benötigt Ihr Unternehmen für die Vornahme von Modifikationen (geringfügige Anpassungen/ erhebliche Anpassungen/grundlegende Änderungen)? — Für die KTE ist es von erheblicher Bedeutung, dass die Schutzanzüge kurzfristig durch das Unternehmern geliefert werden können, welches eine Lagerhaltung und eine entsprechende Bevorratung durch Ihr Unternehmen voraussetzt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der untenstehenden Fragestellungen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1. Welche Produktionskapazitäten weist Ihr Unternehmen auf? Wie viele Schutzanzüge können Sie innerhalb von einem Jahr/einem Monat/einer Woche herstellen und an die KTE liefern? ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2. Kann Ihr Unternehmen sowohl die Lieferung als auch die Lagerung der Schutzanzüge gewährleisten und diese bei Abruf durch die KTE kurzfristig anliefern? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3. Für den Fall, dass auch eine Lagerung und Bevorratung für die KTE durch Ihr Unternehmen möglich ist: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- a. In welchem Umfang ist es Ihrem Unternehmen möglich, Schutzanzüge für die KTE bereitzuhalten? -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- b. Wie schnell ist es Ihrem Unternehmen möglich nach Abruf durch die KTE einen oder mehrere Schutzanzüge zu liefern? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4. Für den Fall, dass eine Lagerung und Bevorratung für die KTE durch Ihr Unternehmen nicht möglich ist: Wie schnell ist es Ihrem Unternehmen möglich nach Abruf durch die KTE einen oder mehrere Schutzanzüge zu liefern? — Die KTE weist ausdrücklich darauf hin, dass Unternehmen, die sich an dieser Markterkundung beteiligen oder den Auftraggeber anderweitig bei der Vorbereitung des Vergabeverfahrens beraten oder unterstützen, hierdurch möglicherweise als vorbefasste Unternehmen („Projektanten") im Sinne des § 7 VgV einzustufen sind. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Eine solche Vorbefassung kann dazu führen, dass ein Unternehmen einen Informations­ oder Wissensvorsprung gegenüber anderen Bewerbern/Bietern erlangt, der geeignet sein könnte, den Wettbewerb zu verzerren. Die KTE stellt klar, dass eine Beteiligung an der Markterkundung grundsätzlich nicht zum Ausschluss von einem späteren Vergabeverfahren führt. Nach § 7 Abs. 1 VgV darf ein vorbefasstes Unternehmen nur dann ausgeschlossen werden, wenn der durch die Vorbefassung entstandene Wettbewerbsvorteil nicht auf andere Weise ausgeglichen werden kann und dem Unternehmen zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Um einen etwaigen Wettbewerbsvorteil auszugleichen und die Chancengleichheit aller Bewerber/Bieter zu wahren, wird der Auftraggeber im Rahmen eines späteren Vergabeverfahrens insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen (§ 7 Abs. 2 VgV): --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ­- Sämtliche im Rahmen der Markterkundung gewonnenen Informationen, die für ein späteres Vergabeverfahren relevant sind, werden allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ­- es werden ausreichend bemessene Teilnahmefristen vorgesehen, um allen Interessenten die gleichberechtigte Erarbeitung von Interessenbekundungen und (im späteren Vergabeverfahren) von Angeboten zu ermöglichen. ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Durch die vorstehend angeführten Maßnahmen stellt die KTE sicher, dass ein etwaiger, aus der Beteiligung an der Markterkundung resultierender Wettbewerbsvorteil ausgeglichen wird.

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).