AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/581388-2025) · Abgerufen am 13.10.2026 11:46 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-581388-2025/

Sanierung der Dreifaltigkeitskirche in Görlitz

Notice-ID: ted-581388-2025 · Procedure-ID: f2406fcc-ce7e-4d04-8acb-1a9a8d927bc4

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Stammdaten

Auftraggeber
Ev. Innenstadtgemeinde Görlitz
Veröffentlicht
05.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Projekt wurde bereits bis zur Leistungsphase 3 für die Leistungsbilder Objektplanung, Tragwerksplanung und Fachplanung Elektro beplant – Auftragsgegenstand sind die weiter-führenden Planungsleistungen ab der LP 4 (Objektplaner) bzw. ab LP 5. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich von August 2025 bis September 2027 (Fertigstellung gem. Förderbescheid). Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein geeignetes Planungsbüro gesucht, welches folgende Leistungsbilder als Generalplaner bzw. Planungsteam bearbeitet: - Gebäude und Innenräume (§ 34ff. HOAI, in Verbindung mit Anlage 10.1) - Technische Ausrüstung (§ 54ff. HOAI, in Verbindung mit Anlage 15.1) in der Anlagengruppe (AG) 4 gem. §53 HOAI - Tragwerksplanung (§ 50ff. HOAI, in Verbindung mit Anlage 14.1) - Restaurierungsplanung - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) Beauftragt werden mit Vertragsschluss die Leistungsphasen 4 - 7 mit der Option auf Verlängerung (sieh Punkt 5.1.4)

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
30.09.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Schubert + Horst Architekten GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).