AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/019227ed-b42d-46de-b0dd-b1f67e1d1922/zustellweg-auswaehlen) · Abgerufen am 09.10.2026 10:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-582095-2024/

Übernahme und Verwertung von Papier und Pappe (PP) aus dem Zweckverbandsgebiet - Leistungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 (2028) Entsorgungsgebiet Zwickau Nord

Notice-ID: ted-582095-2024 · Procedure-ID: 019227ed-b42d-46de-b0dd-b1f67e1d1922

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen
Veröffentlicht
26.09.2024
Frist (Submission)
04.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung bildet die Verwertung (einschließlich Transport, nicht Sammlung) im Landkreis Zwickau Nord gesammelten Mengen an Papier und Pappe. Eine Mengenprognose kann nicht gegeben werden. In 2022 sind ca. 8.460 Mg PP angefallen. In 2023 sind ca. 7.960 Mg PP angefallen. Die Angaben aus den Jahren 2022/2023 dienen der Orientierung und als Kalkulationshilfe. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf Mengen in der genannten Größenordnung. Nähere Angaben siehe Vergabeunterlagen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Wochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen, Stollberg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).