AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-19913b39cdc-5ad0092299e3076d) · Abgerufen am 04.08.2026 19:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-582703-2025/

Neubau Rathausergänzungsgebäude und Umbau Bestandsgebäude Pfullingen; Gewerk: Trafostation

Notice-ID: ted-582703-2025 · Procedure-ID: 6bb7e4b7-5c20-49bf-b039-ee31973c4ee2

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Pfullingen, Pfullingen
Veröffentlicht
04.09.2025
Frist (Submission)
07.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45315000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Errichtung eines Rathausergänzungsgebäudes für die Stadtverwaltung Pfullingen, als Solitärgebäude in monolithischer Bauweise, am Rande der historischen Altstadt. Das Ergänzungsgebäude schließt künftig unmittelbar an das bestehende Rathaus an. Der bestehende Ratssaal wird erweitert. Darüber hinaus finden umfangreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Bestand statt. Dabei werden alle Bauteile instandgesetzt sowie die haustechnische Ausstattung erneuert. Folgende grobumfängliche Mittelspannungsschaltanlage ist derzeit angedacht: - Trafostation 630 kVA"

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2025
Ende
30.09.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
57 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).