AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.06.2026 05:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-583273-2025/

Sammlung, Abfuhr, Umschlag und Verwertung von Altpapier in Siegen

Notice-ID: ted-583273-2025 · Procedure-ID: d8a990b1-6dab-45bc-843a-38400affb749

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsstadt Siegen, Siegen
Veröffentlicht
06.08.2025
Frist (Submission)
19.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90511400 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Ein-sammlung, der Transport, der Umschlag inkl. Leistungs-dokumentation der Erfassung (Mengenstromnachweis) (Los 1) und die Verwertung (Los 2) von der der Universitätsstadt Siegen, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, überlassenen Abfällen aus Papier, Pappe, Karton (PPK/Altpapier) im Hol- und Bringsystem sowie die Lieferung (Beschaffung) der Abfallbehälter (MGB 240 l, MGB 1.100 l, Depotcontainer) einschließlich der Bewirtschaftung des Behälterbestandes im Hol- und Bringsystem. Soweit in den Abfallgefäßen auch Verpackungen aus PPK miterfasst werden, sind diese unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen dieser Leistungsbeschreibung, ebenfalls Bestandteil der Ausschreibung.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.03.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).