AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Transport und Verwertung verschiedener Abfallfraktionen von den Regionalen Abfallzentren Hochschwarzwald und Breisgau
Stammdaten
- Auftraggeber
- Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg
- Veröffentlicht
- 30.07.2025
- Frist (Submission)
- 09.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Geschätzter Wert
- 650.729 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gestellung und Transport der erforderlichen Container und Absetzmulden bei den beiden Regionalen Abfallzentren für die Abfallfraktionen: Abfälle zur thermischen Entsorgung (nur Transport der Container), mineralischer Bauschutt, Gipskartonplatten, Altholz (AIII, AIV), KMF, Asbest, Altreifen mit und ohne Felgen, Wurzelstöcke, Hartkunststoffabfälle Bereitstellung eines Kipplasters/ Container-LKW für den Transport von aufbereitungsfähigen minerlischen Bauschutt. Verwertung folgender Abfälle in einer Verwertungsanlage des Autragnehmers: aufbereitungsfähiger mineralischer Bauschutt, Gipskartonplatten, Altholz (AIII, AIV), Altreifen (mit und ohne Felgen), Wurzelstöcke. Gestellung und Transport der erforderlichen Container und Absetzmulden beim RAZ Breisgau für die Abfallfraktionen: Altholz (AIII, AIV), KMF, Asbest, Abfälle zur thermischen Entsorgung, Hartkunststoffabfälle. Bereitstellen eines Kipplasters für den Transport von mineralischem Bausschutt zur Deponie Kahlenberg. Verwertung von Altholz (AIII, AIV) in einer Verwertungsanlage des Autragnehmers
Lose
16 Lose (max. 16 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 32 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 09.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.