AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YAA6VQ4/documents) · Abgerufen am 02.08.2026 11:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-584079-2024/

Rahmenvertrag Elektro

Notice-ID: ted-584079-2024 · Procedure-ID: c2a2da61-98b5-4b75-94a0-9f24e8ef3866

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Stammdaten

Auftraggeber
Netzgesellschaft Potsdam GmbH, Potsdam
Veröffentlicht
27.08.2024
Frist (Submission)
27.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätztes Rahmen-Volumen
14.300.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Leistungserbringungen zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes der elektrischen Energieversorgung im Potsdamer Versorgungsgebiet bzw. Einzugsgebiet des Auftraggebers. Dabei sind Bauleistungen im Tiefbau, Oberflächenbereich und Elektrobereich zu erbringen. Ferner ist die Bereitschaft zum Einsatz einer monatlichen Havarie- bzw. Störungsbeseitigung zu erbringen. Die Ausschreibung erfolgt für die Auftraggeber innerhalb des Stadtwerke Potsdam Konzerns, insbesondere Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) und Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP).

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
9 Wochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).