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Modernisierung der Infrastruktur auf der Hochhalde Schkopau (HHS), Teilbereich Verkehrsinfrastruktur
MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH
Vergabe-Ergebnis
ROPERTZ TrafficConsult GmbH
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung von Verkehrsinfrastruktur auf der Hochhalde Schkopau.
- Zu den Planungsleistungen gehören Schrankenanlagen, Lichtzeichenanlagen und Toranlagen.
- Die Ausschreibung hat einen geschätzten Wert von 60.000 EUR.
- Es sind detaillierte Planungen für die Steuerung und Sicherheit von LKW-Verkehren erforderlich.
- Die Integration bestehender Überwachungstechnik ist zu prüfen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Im Zuge der fortschreitenden Detailierung der Verkehrsanlagenplanung für die Neuordnung der Verkehrsflüsse auf der Hochhalde Schkopau der MDSE hat sich gezeigt, dass die vorhandenen Leit- und Sicherheitssysteme nicht den zukünftigen Anforderungen gerecht werden. Insbesondere durch die Neuordnung des Verkehrsstromes der Zu- und Abfahrt der LKW-Verkehre, sowie die veränderte Straßenführung und damit Grenze des Überganges von öffentlichen Verkehrsflächen und Betriebsflächen der MDSE sind neu zu projektierende Leit- und Sicherheitssysteme nötig. Folgende Planungsschwerpunkte sind abzudecken und müssen erfüllt werden: - Planung einer Schrankenanlage für die Zu- und Abfahrt des LKW-Verkehrs inkl. Integration in den Leitstand im Neubau X16 (Sozialgebäude) der Hochhalde (Gegensprechanlage, Videoüberwachung, Chip/Kartenleseanlage und möglicherweise Kennzeichenerkennung) sowie eines Notarbeitsplatzes vor Ort in ca. 1,0km Entfernung zum Neubau X16 am Standort der neuen Schrankenanlage. Die Verbindung zwischen der Schrankenanlage und der Leitstelle ist per Kabelverbindung zu realisieren. - Projektierung der notwendigen Lichtzeichen (Ampeln und möglicherweise Bildschirmtechnik) zur Leitung der Verkehrsströme, dies muss eine Verkehrsführung ab dem befahren des Haldengeländes, über die Zuführung / Leitung auf die aktive Verwiege-Technik bis hin zu einer Signalisierung ei-ner möglichen Zwischenpufferung der Verkehrsströme auf dafür vorgehal-tenen Flächen ermöglichen. - Planung einer fernsteuerbaren Toranlage als Schließanlage um das Gelände der HHS außerhalb der Betriebszeiten vor unberechtigtes Betreten zu schützen. - Planung einer Ampelregelung für die Zufahrt zum Haldenkörper mit Belegungsdetektoren und min. 2 Signalgebern - Planung einer möglichen zusätzlichen Integration von vorhandener Überwachungstechnik in die neue Gesamtanlage, soweit es im weiteren Planungsverlauf notwendig werden sollte.
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis der Leistung 50 %Preis
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Referenzprojekt 1 25 %Qualität
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Referenzprojekt 2 25 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB Verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer ROPERTZ TrafficConsult GmbHZuschlagswert 60.000 €1 Veröffentlichung
- 24.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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