AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Geräte und Anlagen am DESY Standort Zeuthen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY Zeuthen, Zeuthen
- Veröffentlicht
- 20.08.2026
- Frist (Submission)
- 21.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71630000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel einschließlich Schweißstromquellen am DESY Standort Zeuthen. Die Leistung umfasst insbesondere Identifikation, Sichtprüfung, Funktionsprüfung, erforderliche Messungen, fachliche Bewertung, digitale Dokumentation, Kennzeichnung sowie gegebenenfalls die Erstaufnahme und Aktualisierung von Stamm- und Inventardaten. Zum Prüfbestand gehören u. a. Büro-, Labor-, Werkstatt-, Haushalts- und Küchengeräte, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, 230-/400-V-Arbeitsmittel, PRCD-S und Schweißstromquellen. — Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen am DESY Standort Zeuthen. Die Leistung umfasst insbesondere die Identifikation und Abgrenzung der Prüfobjekte, Sicht- und Funktionsprüfungen, erforderliche Messungen, fachliche Bewertung, digitale Dokumentation, Datenübergabe und Kennzeichnung. Zum Prüfbestand gehören insbesondere Niederspannungs-Haupt- und Unterverteilungen, Endstromkreise, Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) sowie ortsfeste elektrische Maschinen.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2026
- Ende
- 30.09.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 21.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. und 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.