Vergeben Bauwesen & Infrastruktur

Marie-Curie-Gymnasium Hohen Neuendorf - Erweiterung Gymnasium und Cafeteria: Heizungs- und Sanitärinstallationen

Landkreis Oberhavel

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Marie-Curie-Gymnasium Hohen Neuendorf - Erweiterung Gymnasium und Cafeteria: Heizungs- und Sanitärinstallationen
Auftragnehmer
  • Stephan & Stephan GmbH

Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).

Zuschlagswert 275.660 €
Eingegangene Angebote 4

Das Wichtigste auf einen Blick

KI-generiert
  • Auftragsgegenstand sind Heizungs- und Sanitärinstallationen für einen Schulerweiterungsbau und eine Cafeteria.
  • Die Leistung umfasst Sanitär-, Heizungs- und Wärmeversorgungsarbeiten inklusive einer hybriden Wärmeerzeugungsanlage und Fußbodenheizung.
  • Wichtige Eignungsnachweise sind die fachgerechte Ausführung gemäß geltenden Normen und Vorschriften.
  • Der geschätzte Auftragswert liegt bei 275.660 EUR.

KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Die HLS-Maßnahmen umfassen die medientechnische Versorgung des Schulerweiterungsbaus auf dem Grundstück Waldstraße 1A in 16540 Hohen Neuendorf einschließlich der Gewerke Sanitär, Heizung und Wärmeversorgung. Die Entwässerungsanlage wird gemäß den geltenden DIN- und EN-Normen ausgeführt. Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt über neu herzustellende Grundleitungen mit Anschluss an einen neu zu errichtenden Schmutzwasserschacht. Für den Technikbereich im Untergeschoss ist ein Pumpensumpf mit Hebeanlage vorgesehen. Die Trinkwasserversorgung des Neubaus erfolgt über die bestehende Hausanschlussanlage des Schulgebäudes. Die Verteilung erfolgt über Edelstahl- und Mehrschichtverbundrohrsysteme. Die sanitären Einrichtungen werden mit wassersparenden Armaturen und Sanitärobjekten mittleren Standards ausgestattet. Die Warmwasserversorgung der Lehrküche erfolgt dezentral über elektrische Durchlauferhitzer. Die Wärmeversorgung des Erweiterungsbaus wird als hybride Anlage ausgeführt. Diese besteht aus einer Luft/Wasser-Wärmepumpe sowie der Einbindung in die bestehende Heizungsanlage des Schulgebäudes. Die Wärmeerzeugungsanlage wurde systembezogen geplant und hinsichtlich aller hydraulischen und regelungstechnischen Komponenten abgestimmt. Zur Sicherstellung eines energieeffizienten und betriebssicheren Anlagenbetriebs wird ein Pufferspeicher mit 1.000 l Inhalt vorgesehen. Die Wärmeverteilung erfolgt über Heizkreisverteiler und gedämmte Rohrleitungsnetze. Sämtliche Unterrichts- und Aufenthaltsräume erhalten eine Fußbodenheizung mit Einzelraumregelung über die Gebäudeautomation. Alle Leitungsdurchführungen werden entsprechend den brandschutztechnischen Anforderungen fachgerecht abgeschottet und gemäß den geltenden Vorschriften gekennzeichnet. Grobmassen: Sanitär: - Schmutzwasserleitungen: ca. 120 m DN40-DN 100 - Trinkwasserleitungen : 280 m DN 12-DN32 einschl. Dämmung - 13 Absperrventile , - 35 Rohrschotts DN 12- DN 90 Sanitäre Objekte: - 6 Stck. Waschtischanlage nur Kaltwasseranschl

Vollständige Beschreibung (2.368 Zeichen)

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

KMU-Anteil der Bieter

4 von 4 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über die Original-Bekanntmachung (TED EU). Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1
  • Preis 100 %

    Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen ohne Bedingungen, ermittelt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung oev

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 64 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Stephan & Stephan GmbH
    Zuschlagswert 275.660 €

    1 Veröffentlichung

    • 25.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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275.660 €
Zuschlagswert

Verfahrensart Offenes Verfahren
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Landkreis Oberhavel
Veröffentlicht 25.08.2026
CPV-Code 45330000
Bauleistungen (Was ist das?)
Angebote 4
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 6,9 in der Branche)
Erfüllungsort Hohen Neuendorf
Laufzeit 7 Monate
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (TED EU) · ggf. archiviert
Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
Stephan & Stephan GmbH

Ø Bieter in der Branche 6.9
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 352.058 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 105.948 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 57 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Vollständige Daten

Quelle: TED EU · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 25.08.2026

Daten korrigieren →

Quelle: TED EU

Diese Bekanntmachung stammt aus der EU-Datenbank Tenders Electronic Daily. Reduzierter Datenumfang (Titel, Auftraggeber, CPV, Frist). Für vollständige Dokumente und alle Sprachen:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche: