AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/584758-2026) · Abgerufen am 02.09.2026 05:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-584758-2026/

UKM Marienhospital GmbH - Geb. 9910 Standort Steinfurt - Neubau Bettenhaus 1. und 2. BA | M017-G27 Starkstrom + Nachrichtentechnik

Notice-ID: ted-584758-2026 · Procedure-ID: 025debad-32db-4d9e-a6e9-590ad77499a0

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
UKM Marienhospital GmbH
Veröffentlicht
25.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45311000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
2.846.463 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Projekt "Neubau Bettenhaus" ist einTeil der Konzeptplanung "Neustrukturierung Marienhospital Steinfurt" und wird durch das Land NRW und die Stadt Steinfurt in Teilen gefördert. Im 1. Bauabschnitt wurde zunächst der Nordflügel (BT X) abgerissen und ein viergeschossiger Baukörper mit zentraler Notaufnahme, zwei Pflegestationen, sowie Technik- und Logistikflächen geschaffen. Gewerk Starkstrom + Nachrichtentechnik: - Sicherheitsstromversorgungsanlage (BSV) - Photovoltaikanlage (110 kWp) auf dem Flachdach - Niederspannungshauptverteilung Allgemeinversorgung (NSHV AV) mit 10 Feldern - Niederspannungshauptverteilung Sicherheitsversorgung (NSHV SV) mit 5 Feldern - Energieverkabelung von der bestehenden Betonstation (Trafo) zur NSHV AV - 18 Unterverteilungen innerhalb des Gebäudes - 60 Medienversorgungseinheiten - 21 m Medienversorgungsschienen - Brandmeldeanlage mit Brandmeldezentrale (BMZ)

Vertragslaufzeit

Periode
15 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Josef Beermann GmbH & Co. KG

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).