AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDXLBTC/documents) · Abgerufen am 29.10.2026 03:50 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-585265-2024/

EU-weite Ausschreibung der Sammlung und Verwertung von Altkleidern/Altschuhen im Kreis Borken

Notice-ID: ted-585265-2024 · Procedure-ID: 45985bf7-21e4-4328-93d9-dacca6ba21be

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Stammdaten

Auftraggeber
Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH, Gescher
Veröffentlicht
27.09.2024
Frist (Submission)
04.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

- Sammlung/Containerleerung der Altkleider/Altschuhe an den vom Auftraggeber vorgegebenen Containerstandorten (174 Container an 143 Standorten); - Übernahme von Altkleidern/Altschuhen, welche in Borken ebenfalls durch Container erfasst werden (die Sammlung/Leerung dieser Container erfolgt durch den Auftraggeber); - Sammlung/Containerleerung der Altkleider (= Lumpen, z. B. nicht tragbare Kleidung, Lappen etc.) an den zehn Wertstoffhöfen der EGW. Die Gestellung und Beschriftung der zehn "Lumpencontainer" erfolgt durch den Auftraggeber; - Durchführung sämtlicher notwendiger Transport- und Verwertungslogistikleistungen; - Verwertung der Altkleider/Altschuhe (inkl. Entsorgung anfallender Störstoffe).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).