AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXVHYMZDYY8MPC96/documents) · Abgerufen am 27.08.2026 13:05 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-585534-2026/

VoIP Telefonie

Notice-ID: ted-585534-2026 · Procedure-ID: ed6d711f-42fd-4877-aacc-f8defa4e1767

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Nordwestmecklenburg, Wismar
Veröffentlicht
25.08.2026
Frist (Submission)
24.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32552100 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
Telekommunikation
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die neue Kommunikationslösung soll folgende Anforderungen erfüllen: - Zukunftssichere SIP- und VoIP-basierte Architektur - Integration in Cisco Webex - Nutzung von Festnetztelefonen und Softphones - Standortübergreifende Kommunikation - Unterstützung hybrider Arbeitsmodelle/Homeoffice - Hohe Ausfallsicherheit und Skalierbarkeit - Sichere verschlüsselte Kommunikation - Zentrale Administration und Provisionierung - Integration in Microsoft Active Directory - Unterstützung von Unified Communications und Presence

Vertragslaufzeit

Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
54 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).