AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.06.2026 14:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-586467-2024/

Sanierung der Riesenwasserrutsche im Schwimmbad Ainring OT Mitterfelden

Notice-ID: ted-586467-2024 · Procedure-ID: 0af7c61a-3ca0-487e-8ff7-740ad68f2a0f

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Ainring, Ainring
Veröffentlicht
26.09.2024
Frist (Submission)
29.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45212212 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
350.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Sanierung Rutschenanlage beim Freibad AinringDas Gebäude wurde im Jahr 1966 errichtet und wurde im1996/98 teilsaniert. Der Rutschenkörper aus GFK-Material soll neu erstellt und mitAttraktionen ausgestattet werden.Die Ausführungen/Arbeiten erfolgt nach derSchwimmbadsaison 2024 ab Mitte September 2024 und sindzum Sainsonstart im Mai 2025 abzuschließen.Die ausgeschriebenen Arbeiten erstrecken sich auf dieDemontage des bestehenden Rutschenkörpers, der Produktionund Montage eines neuen Rutschenkörpers mit Attraktionenund dem Neuanstrich inkl. Ausbesserungsarbeiten vonRoststellen der weiter zu verwendenden Stahlkonstruktion.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.12.2024
Ende
01.05.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).