AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/8e2cfa80-9be2-46a2-aba1-9aa90697ed22) · Abgerufen am 14.10.2026 14:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-586985-2025/

Planung 1. Stammstrecke München, Erng. Tunnelausrüstung inkl. KIB, Oberbau; Lph. 1-3 (opt. Lph. 4)

Notice-ID: ted-586985-2025 · Procedure-ID: 5c918efb-8ce5-4322-97ea-05426284efce

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
05.09.2025
Frist (Submission)
14.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung von Planungsleistungen zur Erneuerung des Tunnels der 1. S-Bahn-Stammstrecke von München Hackerbrücke bis München Ost Pbf mit allen STE-Gewerken für die langfristige Verbesserung des S-Bahn-Verkehrs in München und Umgebung, um diesen Tunnel für die Zukunft zu rüsten. Betrachtet wird die Planung von KIB, VA, LST, OLA, 50Hz, TK und Funk und die Möglichkeiten, den Betrieb während der Baumaßnahmen soweit wie möglich aufrecht zu erhalten.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
23.02.2026
Ende
15.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).