Quecksilbersanierung -1
Land Berlin - Sondervermögen für Daseinsvorsorge und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA)
Vergabe-Ergebnis
Halter Spreng- und Umwelttechnik GmbH
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Quecksilbersanierung in den Räumen AA-01005a und AA-01005b sowie damit verbundene Entsorgungsleistungen für belastetes Holz und Containergestellung.
- Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb aufgrund äußerster Dringlichkeit (Havarie).
- Der geschätzte Wert des Auftrags beträgt 50.698,96 EUR.
- Zusätzliche Leistungen sind dringend notwendig und können aufgrund von Gewährleistungsgründen und Eingriffen in Hauptleistungen nicht separat ausgeschrieben werden.
- Die Einhaltung von Gesamtfertigstellungsterminen ist kritisch, um erhebliche Vertragsstrafen und Mietausfälle zu vermeiden.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Im Hauptauftrag werden die Leistungen für die Quecksilbersanierung im Raum AA-01005a und AA-01005b angeboten. Leistungen gemäß Angebot vom 10.06.2026. Während der Aufarbeitung der Parkettböden wurde zuerst im Raum AA-01005b und dann kurz darauf im Raum AA-01005a Quecksilber gefunden. Dieser Fund konnte zum Zeitpunkt der Projekterstellung trotz der zuvor durchgeführten umfangreichen Bauteiluntersuchungen nicht vorhergesehen werden. Da die Meldungen zu dem Quecksilber wie der Fund selbst hintereinander und nicht gleichzeitig erfolgt sind, ist bei der Angebotseinholung, -erstellung und -beauftragung die Information verloren gegangen, dass es sich um zwei Räume handelt. Der erste Hauptauftrag für die Quecksilbersanierung beinhaltet daher nur den Raum AA-01005a, obwohl das Quecksilber schon in beiden Räumen bekannt war. Dieser Fehler ist auf die äußerste Dringlichkeit zurückzuführen unter der alle Beteiligten gehandelt haben, da Gefahr in Verzug bestanden hat. Der erste Hauptauftrag kann nicht mehr storniert werden, da er schon in Rechnung gestellt wurde. Daher muss der zweite Raum AA-01005b nun im Rahmen eines neuen Hauptauftrages beauftragt werden. Der Quecksilberfund stellt einen Fall der Havarie (Gefahr im Verzug) dar, die eine unverzügliche und unmittelbare Reaktion gemäß den geltenden technischen Richtlinien und Arbeitsschutzverordnung erforderlich. Hier greifen die Richtlinien zu den Dringlichkeitsvergaben und insbesondere den Abschnitt 3 (Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb) Absatz 4 (äußerste Dringlichkeit) gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV. Der öffentliche Auftraggeber hat die festgestellte Havarie nicht verursacht. Die Arbeiten waren unvorhersehbar und mussten auf Grund der Dringlichkeit sofort beauftragt und ausgeführt werden. Wenn die Vergabe regulär durchgeführt worden wäre, hätte es zu einer Ausschreibung kommen müssen und der betroffene Bereich sowie umliegende Bereiche gesperrt werden müssen, was zu einem Baustopp auch angren
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Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Halter Spreng- und Umwelttechnik GmbHZuschlagswert 50.699 €1 Veröffentlichung
- 26.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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