AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19febf83d4a-275703106bb3075e) · Abgerufen am 06.09.2026 08:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-587693-2026/

Los 3_Strecken- und Ingenieurbau

Notice-ID: ted-587693-2026 · Procedure-ID: edd351d5-aa25-4412-a11c-66eab8a6925a

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost, Halle (Saale)
Veröffentlicht
26.08.2026
Frist (Submission)
06.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
35.688.015 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Los 3_Strecken- und Ingenieurbau Das Bauvorhaben umfasst die grundhafte Erneuerung der Richtungsfahrbahn (RF) Hannover der BAB 2 im Streckenabschnitt zwischen Betr.-km 68+877 bis Betr.-km 79+4620. Die Baustrecke hat eine Länge von 10,583 km. Innerhalb der Baustrecke befindet sich die Anschlussstelle Burg-Zentrum. Darüber hinaus befindet sich im Zuge der Baustrecke die PWC-Anlage Krähenberge. Die Baustrecke liegt zwischen den Anschlussstellen Burg-Ost im Osten und Lostau-Hohenwarthe im Westen. Diese beiden Anschlussstellen liegen nicht innerhalb der Baustrecke, dennoch sind Auswirkungen bezüglich der Verkehrsführung während der Bauzeit und der notwendigen Verkehrszeichenbrücken und Verkehrszeichenkragarme innerhalb der Baustrecke zu berücksichtigen. Innerhalb der Baustrecke befinden sich 5 Überführungsbauwerke (Ü-Bauwerk), 5 A-Bauwerke im Zuge der Bundesautobahn. Alle A-Bauwerke sind mit einem Asphaltbelag befestigt. Die Erneuerung der Fahrbahn erfolgt grundhaft in Betonbauweise. Die Bauwerksvorfelder der A-Bauwerke 39A, 40A, 41A, 42A und 43A werden in Asphaltbauweise erneuert. Im Bereich der A-Bauwerke wird die vorhandene Asphaltbefestigung erneuert. Während der gesamten Bauzeit ist der Verkehr auf der Autobahn aufrecht zu erhalten. Die Anschlussstelle Burg-Zentrum ist soweit möglich offen zu halten. Für die Sperrung einzelner Rampen in der AS Burg-Zentrum erfolgt die Umleitung des öffentlichen Verkehrs über benachbarte Anschlussstellen. Die Sperrung der AS Burg-Zentrum darf nur in der lt. beiliegendem Grobablauf definierten Zeitdauer erfolgen. Um die Verkehrssicherheit während des 4s+0 Verkehrs auf der RF Berlin zu erhöhen, wurden bereits im Zuge einer vorlaufenden Erhaltungsmaßnahme auf der RF Berlin Nothaltebuchten am Fahrbahnrand errichtet. Grobmengen: Rückbau vorhandener Betonoberbau 155.000 m² Rückbau vorhandener Asphaltoberbau 20.000 m² Rückbau Tragschicht mit hydraulischen Bindemitteln 150.000 m² Rückbau Fahrzeugrückhaltesysteme 22.500 m Abbruch Betonfundamente VZB/VZK 175 m³ Demarkierungsarbeiten 31.600 m Planum herstellen mit qualifizierter Bodenverbesserung 193.000 m² Fahrbahnerneuerung aus Beton auf ATSuB und Frostschutzschicht 151.000 m² Asphalttragschicht herstellen 9.000 m² Asphaltbinderschicht herstellen 13.500 m² Asphaltdeckschicht MA herstellen 11.500 m² Asphaltdeckschicht SMA herstellen 7.000 m² Schichten ohne Bindemittel herstellen 73.000 m³ Stahlbetonschlitzrinnen herstellen 2.400 m Sickerrohrleitung herstellen 11.000 m Verkehrsfreigabemarkierung 30.000 m Sanierungsarbeiten an Brückenbauwerken 5 Stück

Vertragslaufzeit

Beginn
08.03.2027
Ende
01.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
56 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).