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Strangsanierung TGA
GESOBAU AG · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an WuW Heizung Sanitär GmbH →Beschreibung
Wohnanlage aus 2 separaten Gebäudeteilen Bautyp: Mauerwerksbau, Satteldach, teilw. Flachdach (Laudaer Str. 40) Baujahr: ca. 1930 bzw. 1954 Wiederaufbau der Gebäudeteile Obernburger Weg 12-12A/Laudaer Straße 28-32 Anzahl Geschosse: 3 bis 5 Etagen, 1 Untergeschoss, 1 unausgebautes Dachgeschoss Treppenhäuser: 18 TH Geschosshöhe: ca. 2,9 m Ensembleschutz: ja Die GESOBAU AG beabsichtigt die Instandsetzung der Dacheindeckung, Aufarbeitung der Fenster, Aufarbeitung der Treppenhäuser, Überarbeitung neuer Putzflächen im Hof, Instandsetzung der Klinkerfassaden und der bauzeitlichen Putzfassade von 1930 sowie Erhalt der Putzflächen von 1954, Strangsanierung, Erneuerung der Heizungsanlagen/Warmwasseraufbereitung, Fernwärmeanschluss.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Strangsanierung der Heizungs- und Sanitäranlagen in 132 Wohnungen sowie der zentralen Installationen.
- Leistungen umfassen Baustelleneinrichtung, Demontage, Neuinstallation und Entsorgung von nicht schadstoffhaltigen Materialien.
- Der CPV-Code 45330000 deutet auf Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallationen hin.
- Es wird eine fachkundige Ausführung mit Nachweisen über vergleichbare Referenzprojekte erwartet.
Die Ausschreibung umfasst die Strangsanierung der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) in 132 Wohnungen, einschließlich Heizungs- und Sanitärinstallationen sowie zentraler Anlagen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Geschätzter Gesamtauftragswert 1 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 04.11.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 86 Tage nach Fristende
Auftragnehmer WuW Heizung Sanitär GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 977 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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