AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.05.2026 05:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-589321-2025/

Deutschland – Rechen- und Abrechnungsmaschinen – Rahmenvertrag zur Einführung einheitlicher Kassensysteme an Schulen im Wetteraukreis

Notice-ID: ted-589321-2025 · Procedure-ID: acdc6e9b-fc9e-41bd-8223-463fc65b4747

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Wetteraukreis - FB Bildung und Gebäudewirtschaft
Veröffentlicht
10.09.2025
Frist (Submission)
25.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30140000 — Büromaschinen und Computer
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik

Beschreibung

Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beschaffung, Einführung und sukzessive Migration einheitlicher Kassensysteme an den Schulen des Wetteraukreises. Ziel ist die Bereitstellung einer zentralen, digitalen Lösung zur Essensabrechnung, die sowohl physische Kassensysteme als auch Online-Bestell- und Bezahllösungen umfasst. Die Systeme sollen eine bargeldlose Zahlungsabwicklung ermöglichen und eine bedarfsgerechte Ausstattung der Schulen unter Berücksichtigung der jeweiligen Anforderungen sicherstellen. Die zu beschaffende Lösung umfasst insbesondere: - Physische Kassensysteme für Mensen und Kioske inklusive Online-Bestell- und Bezahllösung. - Reine Online-Bestell- und Bezahllösungen für Schulstandorte ohne Kassenhardware. - Betrieb, Hosting und Support der Systeme. - Einweisung, Schulung und Support für Schulen und Caterer. Weitere Details entnehmen Sie der Anlage 02a) Leistungsbeschreibung unter Punkt 2.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Tage
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).