AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYQY8WD/documents) · Abgerufen am 01.08.2026 02:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-589781-2024/

Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Schulmobiliar im Rahmen des Ausbaus von OGS Plätzen

Notice-ID: ted-589781-2024 · Procedure-ID: 6ffc4d7b-a1eb-49eb-824b-737b14a5aad8

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Düren, Düren
Veröffentlicht
30.09.2024
Frist (Submission)
06.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39130000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen des Ausbaus von OGS-Plätzen oder aufgrund von Verschleiß werden durch die Stadt Düren Möbel für die Ausstattung von offenen Ganztagsschulen benötigt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Mobiliar zur Ausstattung der offenen Ganztagsschulen für die Stadt Düren. Die Möbel sind vom Auftragnehmer nach Abruf an die 19 OGS Standorte im Dürener Stadtgebiet auszuliefern. Im Schuljahr 2023/2024 besuchten insgesamt 3588 Kinder die Grundschulen in der Trägerschaft der Stadt Düren. Demgegenüber gab es 1383 OGS-Plätze. Das Entspricht einer Quote von 39 %. Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben alle ab diesem Schuljahr eingeschulten Kinder einen Anspruch auf einen OGS-Platz. Die Schulentwicklungsplanung hat einen leichten An-stieg der Schüler/innen bis dahin ergeben. Als Ziel für den OGS-Ausbau hat die Stadt Düren sich eine Quote von 80 % gesetzt. Es müssen somit noch Rund 1800 neue OGS-Plätze geschaffen werden. In Anbetracht des relativ kurzen Zeitraums kommen Neubaumaßnahmen nicht in Betracht. Es müssen Klassenzimmer an den Stadtorten so ausgestattet werden, dass diese am Nachmittag durch die OGS genutzt werden können. Eine vorhersage des genauen Bedarfs an den einzelnen in der Leistungsbeschreibung und im Preisblatt aufgeführten Positionen ist nicht möglich. Dies liegt daran, dass es sich bei jedem auszustattenden Klassenzimmer um einen Einzelfall handelt. Zudem sind wir auf die jeweiligen Träger angewiesen, die auch zusätzliches Personal benötigen. Eine jährliche Mindestabnahme in Höhe von 50.000,00 EUR (netto) wird gewährleistet. Somit ergibt sich die Gesamtlaufzeit betrachtet eine Mindestabnahme von 500.000,00 EUR (netto). Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung, spätestens zum 01.12.2024. Die Grundvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre (bis zum 30.11.2026), zuzüglich einmaliger Option auf Verlängerung des Vertrags um ein weiteres Jahr, sodass die maximale Laufzeit drei Jahre (bis zum 30.11.2027) beträgt. Eine Kündigung des Vertrags nach Ablauf der Grundvertragslaufzeit ist jedoch möglich. Sofern bis zum Zeitpunkt von 3 Monaten vor der jeweiligen Beendigung der Vertragslaufzeit keine Kündigung des Vertrages seitens der Stadt Düren oder dem Auftragnehmer erfolgt ist, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr. Für alle angebotenen Produkte gilt eine Mängelhaftung von drei Jahren. Eine Aufteilung in Lose wird nicht vorgenommen. Die genauen Eigenschaften des zu liefernden Mobiliars können der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt (s. Vergabeunterlagen) entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2024
Ende
30.11.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Stadt Düren, Düren

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).