AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.05.2026 00:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-589829-2024/

Deutschland – Arzneimittel – Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

Notice-ID: ted-589829-2024 · Procedure-ID: 5b599a26-5a2d-463b-a8c4-63846763a548

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Stammdaten

Auftraggeber
AOK Baden-Württemberg
Veröffentlicht
01.10.2024
Frist (Submission)
18.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33600000 — Medizintechnik
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Zum Beschaffungsbedarf von OHV 2023 zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten Wirkstoffen. Der Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die AOK hat den Beschaffungsbedarf des bereits durch die Bekanntmachung ABl. EU 2023/S 079-237358 (Erstbekanntmachung) erstmals bekannt gemachten Open-House-Verfahrens und die weiteren Bekanntmachungen ABl. EU 2023/S 106-334083 (erste Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 023 67957 (zweite Folgebekanntmachung), ABI 2024/S 067-199292 (dritte Folgebekanntmachung), ABI 2024/S 121-372200 (vierte Folgebekanntmachung), ABI 2024/S 163-503369 (fünfte Folgebekanntmachung) erneut dahingehend erweitert, dass auch für Arzneimittel mit dem folgenden Wirkstoff im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens Vereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGBV geschlossen werden sollen: Omalizumab (Lfd.-Nr. 19 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen). Die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen wurde daher entsprechend ergänzt und steht den interessierten Unternehmen nach kostenloser Registrierung - zusammen mit den sonstigen Verfahrensunterlagen - auf der Vergabeplattform (siehe dazu Ziffer 5.1.11 dieser sechsten Folgebekanntmachung) zur Verfügung. Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens um weitere Wirkstoffe zu erweitern. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4.1). Verträge zu Arzneimitteln mit dem o. g. Wirkstoff werden frühestens mit Wirkung zum 1.12.2024 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 30.6.2025. Für einen frühestmöglichen Start von Rabattverträgen mit dem o. g. Wirkstoff am 1.12.2024 müssen interessierte Unternehmen spätestens am 18.10.2024 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen. Verträge zu dem o. g. Wirkstoff werden frühestens am 1.11.2024 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit dem o.g. Wirkstoff zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.12.2024 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart vollständig einzureichen. Die jeweiligen Angebotsfristen sind dabei bezogen auf den vom interessierten pharmazeutischen Unternehmer beabsichtigten Vertragsstart der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.6.2025. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 17.4.2025 eingehen. Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung wird insbesondere auf die Abschnitte A.I.4.3, A.I.5 und A.I.7 der Teilnahmebedingungen sowie § 2 Abs. (2) und § 4 Abs. (3) des Rabattvertrags verwiesen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
138 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).