AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/17cd9e9a-38b8-4846-9a27-b4c1170e106f) · Abgerufen am 14.10.2026 18:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-590228-2025/

Beratungsdienstleistung ITSM-Projekt

Notice-ID: ted-590228-2025 · Procedure-ID: 5011e3b3-00bc-4d2e-a2e8-8d75b65ea21d

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Stammdaten

Auftraggeber
Freie und Hansestadt Hamburg - Senatskanzlei - Amt für IT und Digitalisierung, Hamburg
Veröffentlicht
15.08.2025
Frist (Submission)
18.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beratungsleistungen zu Qualitätssicherung und Prozessmanagement für das Projekt "Einführung eines ITSM-Tools und einheitlicher Selfservice. Die Beratungsleistung ist in der Zeit vom 1.10.2025 bis 31.12.2026 im Umfang von rund 1.760 Stunden zu erbringen. — Beratungsleistungen zu Anwendung und Schnittstellen für das Projekt "Einführung eines ITSM-Tools und einheitlicher Selfservice. Die Beratungsleistung ist in der Zeit vom 1.10.2025 bis 31.12.2026 im Umfang von rund 1.760 Stunden zu erbringen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2025
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
74 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).