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Informationszentrum Mathildenhöhe Darmstadt - Rohbau
Wissenschaftsstadt Darmstadt vertr. durch Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co.KG (DSE)
Vergabe-Ergebnis
Keine Vergabedetails publiziert
Diese Vergabeergebnis-Bekanntmachung enthält keine Angaben zu Auftragnehmer, Vertragswert oder Bieter-Anzahl. Das ist bei öffentlichen Vergaben in Deutschland häufig — rund 60 % aller Vergabeergebnisse werden ohne diese Kerndaten publiziert.
Details finden Sie möglicherweise direkt auf der Portal-Seite der Vergabestelle.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist der Rohbau eines Informationszentrums mit Stahlbetonkonstruktion und Sichtbetonfassade.
- Leistungsumfang beinhaltet Erdarbeiten, Gründung, Außen- und Innenwände, Decken sowie Dachkonstruktion.
- Besondere Anforderungen an Sichtbetonqualität (SB 4) und die Verwendung von Hohlkörpern (Cobiax) in Decken.
- Ausführungsfrist beträgt 14 Monate nach Aufforderung.
- Bieter müssen Erfahrung im Bau von Stahlbetonkonstruktionen mit hohen Sichtbetonanforderungen nachweisen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Das Bauwerk wird als Stahlbetonkonstruktion mit einer Ortbeton-Sichtbetonfassade erstellt. Um eine größtmögliche freie Fläche in den einzelnen Geschossen zu erhalten, beschränken sich die vertikalen Bauteile auf die beiden diagonal gegenüberliegend angeordneten Treppenhäuser und zwei jeweils über Eck in der anderen diagonalen angeordnete Stützenpaare. Die Obergeschosse „wachsen“ jeweils um 20 cm je Richtung, sind also jeweils größer als das drunter liegende Geschoss. Resultierend aus den nach oben hin größer werdenden Grundrissen, weisen die Stützenstränge ein entsprechender geschossweiser Versatz auf, da der Abstand der Stützen zur Gebäudeecke in den Geschossen immer der gleichen bleibt. Das Untergeschoss hat auf der westlichen und nördlichen Seite jeweils eine unterirdische Ausdehnung gegenüber dem Erdgeschoss. Hier sind im Westen die Sanitärbereiche und im Norden Abstellräume und TGA untergebracht. Im mittleren Teil des Untergeschosses befindet sich in einem, um ca. 1,20 m abgesenkten Bereich für die Haustechnikzentrale. Der mehrgeschossige Bau wird als in sich fugenlose Stahlbetonkonstruktion ausgebildet und bestehen im Wesentlichen aus den folgenden Konstruktionselementen: - Flachdecken aus Stahlbeton - Erschließungskernen aus Stahlbeton - Grundfeste Stahlbeton Stützen Der Lastabtrag erfolgt horizontal über die Stahlbetondecken und vertikal über die grundfesten Stützen und Wände. Die Erschließungskerne mit Aufzug und Treppenhäusern gewährleisten den direkten Abtrag der Horizontallasten aus Wind, Erdbeben und Exzentrizität und somit die Aussteifung des Gebäudes. Aufgrund der großen Spannweiten der oberen Geschossdecken werden, in den Bereichen, wo es die Statik zulässt, Hohlkörper (Cobiax) in die bis zu 50 cm dicken Geschossdecken integriert, um auf der einen Seite das Eigengewicht zu reduzieren und auf der anderen Seite die Deckendurchbiegung zu minimieren. Die Ausbildung der Gründung erfolgt als Plattengründung. Auf Grund der Lastkonzentration im Bereich der S
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Nettopreis 100 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis veröffentlicht · 2 Tage nach Fristende
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- 27.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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