AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/594341-2026) · Abgerufen am 05.09.2026 21:52 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-594341-2026/

B236_Dortmund, 2.+3. TA, Lärmschutzwände

Notice-ID: ted-594341-2026 · Procedure-ID: 5c9c64dc-139b-4333-a443-3a27f135017c

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Straßenbau NRW- Regionalniederlassung Ruhr
Veröffentlicht
28.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45220000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
4.086.908 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Maßnahme umfasst den Neubau von Lärmschutzwänden im Zuge der grundhaften Erneuerung der B 236 in Dortmund zwischen Betr.-km 5+600 und 7+600. Die Arbeiten erfolgen in den Richtungsfahrbahnen Schwerte und Lünen im Bereich zwischen der Anschlussstelle Dortmund-Derne und dem Tunnel Wambel. Die Leistungen umfassen insbesondere: Herstellung von Bohrpfahlgründungen einschließlich erforderlicher Baugruben, Herstellung von Stahlbetonsockelelementen, Lieferung und Montage von Aluminium-Lärmschutzwandelementen einschließlich transparenter sowie hochabsorbierender Elemente, Anpassungs- und Anschlussarbeiten an vorhandenen Bauwerken, sowie alle erforderlichen Nebenleistungen. Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise unter laufender Verkehrsführung und sind mit den übrigen Fachlosen der Gesamtmaßnahme, insbesondere dem Hauptbaulos, der Verkehrssicherung sowie den Fahrzeug-Rückhaltesystemen, zu koordinieren.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
EUDUR-Bau GmbH & Co. KG

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).