AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121013663) · Abgerufen am 31.07.2026 06:00 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-595010-2025/

Los 20 Freianlagen Neubau Kintertagesstätte Moorstücken

Notice-ID: ted-595010-2025 · Procedure-ID: 1d5fbbb4-24df-4f4e-b364-87ae095d425a

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Stammdaten

Auftraggeber
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Lübeck
Veröffentlicht
10.09.2025
Frist (Submission)
14.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45214100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Geplant ist der Neubau einer Kindertagesstätte in Bad Bramstedt an der Straße Moorstücken. Das Baufeld wurde bisher als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Das LV Freianlagen umfasst alle Landschaftsbauarbeiten zur die Herstellung des Kitagartens mit Spielgeräten, Wegeflächen und Pflanzungen, zur Herstellung der Mitarbeiterstellplätze, des Eingangsbereichs und der Zuwegung von der Straße Moorstücken.

Vertragslaufzeit

Beginn
05.01.2026
Ende
28.08.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
62 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).