AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.05.2026 02:20 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-596420-2025/

Deutschland – Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen – Neubau Schulmensa und Zweifach-Sporthalle Lessinggymnasium und Grundschule Wenden // Technische Ausrüstung HLSK // Vergabebekanntmachung

Notice-ID: ted-596420-2025 · Procedure-ID: 9265e3ea-c5d6-47d2-af4b-7b5e96b5054a

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Braunschweig
Veröffentlicht
12.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71321000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Büro & Verwaltung
Zuschlagswert
222.975 €

Beschreibung

Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 3, 4 in ALG 1 und 5 bis 9 in den Anlagengruppen 1 bis 3 (HLSK). /// Die Planungsleistungen beinhalten die Kostengruppen 410 (Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen), 420 (Wäremversorgung), 430 (Raumlufttechnische Anlagen) und 480 (Gebäudeautomation) einschl. Erschließung Wasserversorgung. Die Planung der Entsorgung des SW/RW außerhalb des Gebäudes wird durch einen Tiefbauplaner ausgeführt. Auf der Grundlage des Raumprogramms und in enger Abstimmung mit dem Bauherrn und dem beauftragten Architekturbüro ist ein ganzheitliches Konzept für die technische Ausrüstung zu entwickeln. Technische Lüftungskonzepte sind wirtschaftlich und funktional gegenüber herkömmlichen Ausstattungen zu bewerten und in die Konzeption einzubeziehen und dem Bauherrn als Entscheidungsvorlage für eine technische Umsetzung vorzulegen. Die Kapazitäten der Sanitärflächen im Bestand sind hinsichtlich der Schülerzahlen und Anzahl der Beschäftigten zu prüfen und ggf. im An- bzw. Erweiterungsbau zu erweitern. Es ist auf Barrierefreiheit zu achten. Nachhaltigkeit und Klimaschutz: Die Stadt Braunschweig verfolgt das Ziel einer nachhaltigen Gebäudeerstellung und eines nachhaltigen Gebäudebetriebes verbunden mit einer CO2-Neutralität ab 2030. Grundsätzlich ist deshalb die Errichtung der zu planenden Gebäude entsprechend des GEG NWG 40 - Standard der KfW verbindlich vorgegeben. Die dementsprechenden energetischen Mindestanforderungen sind von den AN planerisch umzusetzen. Hierfür sind im Rahmen des Projektes alle baulichen und gebäudetechnischen Möglichkeiten zu prüfen und zu bewerten, welche ein Erreichen dieser Ziele unterstützen und ermöglichen. Hierzu zählen u.a. der Einsatz erneuerbarer Energien zu Wärme- und Stromerzeugung, die Energieeffizienz von Gebäudetechnik und Hülle sowie der Einsatz nachhaltiger und nachwachsender Baustoffe und ein zirkuläres Bauen. Im Rahmen der Leistungsphasen 1-3 ist hierzu eine als besondere Leistung anzubietende Variantenuntersuchung durchzuführen, um geeignete unterschiedliche Lösungsansätze u.a. in den Parametern Aufwand, Effizienz und Praktikabilität zu vergleichen und zu optimieren. Insofern sind die Variantenuntersuchungen auch unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu bewerten und zu vergleichen. Weiterhin ist die Auftraggeber- und Nutzersicht zu berücksichtigen und einzuarbeiten. Eine sich ggf. hieraus ergebende Fortschreibungserfordernis der Variantenuntersuchung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist im Angebot inkl. zu berücksichtigen. Der Einsatz einer Fassadenbegrünung sowie eine Dachbegrünung sind hierbei als Elemente des nachhaltigen Bauens verbindlich umzusetzen. Während in der Vergangenheit das Regenwasser grundsätzlich vollständig abgeführt wurde, sollte insbesondere geprüft werden, ob und wie eine Bevorratung zur Nutzung des anfallenden Regenwassers, z.B. zur Bewässerung von Grünanlagen, sinnvoll ermöglicht werden kann. Ein sicherer Weiterbetrieb der Schule ist während der Baumaßnahme zu gewährleisten.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Assmann Beraten + Planen GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).