Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Angebotsfrist , welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe: a) der Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und erbrachte Tätigkeiten), b) des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz), c) des Leistungszeitraums, d) des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Formblatt Referenzerklärung"), und e) des Leistungserbringers. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und insbesondere die unter Ziff. 2.1 der Leistungsbeschreibung dargestellten Aufgabefelder beinhalten. Eine Referenz, welche die Aufgabenfelder nicht vollumfänglich abbildet, kann nicht als vergleichbar eingestuft werden. Diese Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.