AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Erweiterung der Grundschule Dreiländereck in der Gemeinde Perl
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Perl, Perl
- Veröffentlicht
- 11.09.2025
- Frist (Submission)
- 14.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Um den zukünftigen Raumbedarf der Grundschule Perl zu decken, ist die Erweiterung der bestehenden Grundschule zum Einen mit einem Verbindungsbau zwischen Gebäude 1964 und 1928 und zum Anderen mit einer aufgeständerten Bauweise auf der Hofseite am Gebäude 1964 geplant. In diesem Zuge ist auch die vorhandene Heiztechnik durch erneuerbare Verfahren zu ersetzen. Die voraussichtlichen Baukosten (netto) werden für den Neubau und die Umbauarbeiten für die Kostengruppen 300 und 400 auf 6.125.000 Euro geschätzt. Es wird angestrebt, die bauliche Umsetzung bis 2028 durchzuführen. Eine Beschreibung des Projektes ist in der Anlage C und D zu entnehmen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Gegenstand des aktuellen Verhandlungsverfahrens ist die Beauftragung der Leistungen bis zur Leistungsphase 4 für die Bauabschnitte 1 bis 3. Es besteht die Option der Beauftragung weiterer Leistungen ab der Leistungsphase 5. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Ebenso besteht seitens des Auftragnehmers kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung der Leistungen bis zur Leistungsphase 4.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 24× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.10.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Saarlandes, Saarbrücken
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.