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Markterkundung für Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm-Aschen
Angebote bis 28.09.2026, 10:00 Uhr (noch 27 Tage)
Beschreibung
Die KLAR GmbH (KLAR) ) - federführend für Kooperation der KLAR GmbH, KVB GmbH und KSV OWL GmbH) - führt ein Markterkundungsverfahren durch. Ab 2029 stehen aus der vorgenannten Kooperation insgesamt ca. 46.000 t Asche aus der Verbrennung kommunalen Klärschlamms zur Verfügung. Diese Aschen unterliegen der Pflicht zur Phosphor-Rückgewinnung im Sinne der AbfKlärV. Da zu erwarten steht, dass nicht ausreichend Kapazitäten für die Phosphor-Rückgewinnung zur Verfügung ab 2029 stehen, bereitet die Klar GmbH als Alternative die Langzeitlagerung der Aschen im Sinne des §3b 2029 Absatz 3 vor. Es erfolgt hier ausdrücklich der Hinweis, dass die Klar GmbH weiterhin die Phosphor-Rückgewinnung anstreben und die Lagerung beenden, sobald Rückgewinnungskapazitäten in technisch und wirtschaftlich tragbarem Umfang zur Verfügung stehen. Nach derzeitiger Markteinschätzung wird dies aber nicht vor 2035 der Fall sein. Zur Ermittlung der weiteren Einzelheiten eines etwaig erforderlichen Vergabeverfahrens wird diese Markterkundung durchgeführt. Es werden Markteilnehmer zu einer Interessensmeldung aufgerufen, soweit sie in der Lage sind, die Lagerung dieser Aschen oder Teilmengen davon als Dienstleistung gemäß den Bedingungen sowie den Vorgaben aus dem anliegenden Fragenkatalog auszuführen. Diese ist möglichst vollständig auszufüllen und über dieses Vergabeportal zurückzusenden. Bitte stellen Sie uns gerne auch ergänzend zu dem Abfragedokument etwaig vorhandenes Informationsmaterial zu dem Themenfeld und alle damit zusammenhängenden Aspekte zur Verfügung. Die im Rahmen der Markterkundung mitgeteilten Informationen werden vertraulich behandelt. Ihre Teilnahme ist freiwillig und eine Kostenerstattung oder Aufwandsentschädigung erfolgt nicht. Die Klar GmbH behält sich vor, im Anschluss nach Aktenlage Klärungs- und Konkretisierungsgespräche mit den Interessenten zu führen. Die Markterkundung ist bis zum 28.09.2026, 10.00 Uhr vorgesehen. Diese Markterkundung ist kein auf die Vergabe eines öffen
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Markterkundung zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm-Aschen mit ca. 46.000 t ab 2029.
- Gesucht werden Interessenten für die Dienstleistung der Lagerung von Klärschlamm-Aschen.
- Die Markterkundung ist bis zum 28.09.2026, 10:00 Uhr vorgesehen.
- Teilnahme an der Markterkundung hat keine Auswirkungen auf zukünftige Vergabeverfahren.
- Interessenten werden gebeten, einen Fragenkatalog auszufüllen und ergänzendes Informationsmaterial bereitzustellen.
Die KLAR GmbH führt eine Markterkundung zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm-Aschen durch.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bewerber bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 27 Tage
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- Frist 28.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 511 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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