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Rahmenvereinbarung zu der Lieferung von Reinigungsmaterial und Hygienebedarf
Angebote bis 05.10.2026, 09:00 Uhr (noch 29 Tage)
Beschreibung
Die KoPart eG ist die Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Ihre Mitglieder sind Kommunen und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft. Für eine Reihe dieser Mitgliedskommunen (Teilnehmer am Elektronischen Katalogeinkauf der KoPart, sowie mögliche zukünftige Mitglieder) beabsichtigt die KoPart eG, die Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Reinigungs- und Hygienebedarf zu vergeben. Der Kreis, der am elektronischen Katalogeinkauf teilnehmenden Mitglieder kann jederzeit aus dem Mitgliederkreis der KoPart erweitert werden. Die Mitgliederliste ist im Internet einsehbar. Daneben können auch weitere öffentliche Auftraggeber Mitglied der KoPart eG werden und dann auf die Rahmenvereinbarungen zugreifen. Die KoPart eG tritt bei der Vergabe der Rahmenvereinbarungen ausschließlich als ausschreibende Stelle auf. Die Leistungsverzeichnisse werden nach Zuschlagserteilung in den elektronischen Katalogeinkauf der KoPart (Funktionsweise vergleichbar mit einem Webshop) integriert. Die aufgeschalteten Mitglieder der KoPart sollen ihren Bedarf möglichst erschöpfend im Wege des elektronischen Katalogeinkaufs aus den ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen decken. Dazu erhalten die von den Mitgliedern benannten Besteller einen Online-Zugang zur Bestellplattform. Dort können die berechtigten Besteller sich einen Warenkorb zusammenstellen, welcher dann elektronisch an den betreffenden Lieferanten weitergeleitet wird. Dieser wiederum wickelt die weitere Bestellung ab. Der Vertrag über die Lieferung der Ware kommt dabei ausschließlich zwischen dem Lieferanten und dem jeweiligen Mitglied zustande. Die KoPart wird nicht Vertragspartner des Liefervertrages. Es besteht weder für die einzelnen Mitglieder noch für deren Besteller eine Pflicht, das Einkaufssystem zu nutzen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Büro & Verwaltung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Lieferung von Reinigungs- und Hygienebedarf über ein elektronisches Katalogsystem für Mitglieder der KoPart eG.
- Die KoPart eG fungiert als ausschreibende Stelle, während die Einzelverträge direkt zwischen Lieferant und Mitgliedskommunen geschlossen werden.
- Das Verfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt und erfordert die Integration der Produkte in einen Webshop-ähnlichen Katalog.
- Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die einzelnen Mitglieder, was eine flexible Logistik und Preisgestaltung erfordert.
Die KoPart eG schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Reinigungs- und Hygienebedarf für ihre Mitgliedskommunen aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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100% Preis nach WichtigkeitPreis
100 % Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Sollten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler enthalten ist eine Haftung des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen, sofern dies rechtlich zulässig ist. Eine Haftung ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer gegen die nachfolgende Rügeobliegenheit verstoßen hat. Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 29 Tage
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Geschätzter Wert 3.000.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 05.10.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 35 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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