AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y93M8FA/documents) · Abgerufen am 12.09.2026 14:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-597862-2026/

Glückstadt, Fortunabad, Edelstahlbecken

Notice-ID: ted-597862-2026 · Procedure-ID: 966186c7-3ed9-4f1f-bc5f-d12e5a3fa1cb

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Glückstadt GmbH, Glückstadt
Veröffentlicht
30.08.2026
Frist (Submission)
02.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadtwerke Glückstadt und die Stadt Glückstadt planen die umfassende Sanierung sowie die funktionale und gestalterische Modernisierung des Fortunabades in Glückstadt. Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige Attraktivierung des Freibades, die vollständige technische Erneuerung der bestehenden Anlagen sowie die Herstellung einer barrierefreien und zukunftsfähigen Gesamtanlage. Die hier vorgelegte Ausschreibung umfasst die Leistungen der Fertigung und des Einbaus eines Edelstahlbeckens. Siehe Vergabeunterlagen / Leistungsverzeichnis.

Vertragslaufzeit

Beginn
22.10.2026
Ende
14.10.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).