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Rahmenvereinbarung Firewallsysteme
ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen — Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH
Vergabe-Ergebnis
- Bechtle GmbH & Co. KG IT-Systemhaus Darmstadt
- Computacenter AG & Co. oHG
- Controlware GmbH
- Deutsche Telekom Security GmbH
Diese Vergabe wurde in mehreren Losen ausgeschrieben — pro Los wurde ein Auftragnehmer gewählt. Welcher Bieter welches Los gewonnen hat → TED-Detail ansehen
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beschaffung von Firewall-Systemen und ergänzenden Vertragsleistungen.
- Gesamterahmenwert von 16.200.000,00 Euro netto für ekom21 und KIV Thüringen.
- Zwingende Festlegung auf einen Hersteller über alle Produktkategorien hinweg.
- Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu vier Wirtschaftsteilnehmern.
- Die genauen Anforderungen sind den detaillierten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Das Vergabeverfahren umfasst die Beschaffung von Firewall-Systeme (Security) in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt. Die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg ist zwingend erforderlich. Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu vier (4) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung ist ein Höchstwert von 15.000.000,00 Euro (netto) für die ekom21 und 1.200.000,00 Euro (netto) für die KIV Thüringen festgesetzt. Insgesamt hat die Rahmenvereinbarung somit einen Höchstwert von 16.200.000,00 Euro (netto). Der Höchstwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert📄 Unterlagen
Aktualisierung der Vergabeunterlagen (Version 2). Das Preisblatt wurde angepasst. Eine entsprechende Fristverlängerung wurde gewährt.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Wertungspreis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier oev
Auftrag wurde zugeschlagen · 14 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (4) Bechtle GmbH & Co. KG IT-Systemhaus Darmstadt · Computacenter AG & Co. oHG · Controlware GmbH · Deutsche Telekom Security GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 16.200.000 €1 Veröffentlichung
- 31.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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