AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.05.2026 13:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-598231-2025/

Deutschland – Dienstleistungen in der Tragwerksplanung – Neubau eines 6-gruppigen Kinderhorts, Gemeinde Zolling (TWP)

Notice-ID: ted-598231-2025 · Procedure-ID: b461eb7a-9e1c-47ad-aec0-5b61f1cb456f

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Zolling
Veröffentlicht
12.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71327000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
64.002 €

Beschreibung

Zolling ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Freising. Die Gemeinde liegt sechs Kilometer nördlich von Freising im Ampertal. Die Gemeinde Zolling plant den Neubau eines 6-gruppigen Kinderhorts (130 Kinder) auf dem Grundstück Flur-Nr. 460 (Gemarkung Zolling), in 85406 Zolling, Heilmaierstraße. Die Prognosen für die Schülerzahlentwicklung sowie der gesetzlich fixierte Anspruch auf Ganztagesbetreuung der Grundschulkinder führen dazu, dass die bestehenden Flächen im Grundschul- und Mittelschulbereich nicht mehr ausreichen. Die Schülerzahl wird sich in den nächsten Jahren erhöhen. Die Maßnahmenplanung umfasst unter anderem auch die Gestaltung einer Verteilerküche. Die Einrichtung (dreigeschossig) muss barrierefrei und rollstuhlgerecht ausgebildet werden. Bei der Planung von mehrgeschossigen Einrichtungen müssen die Geschosse über ein internes Treppenhaus und einen internen roll- stuhlgerechten Aufzug erschlossen werden. Die Inbetriebnahme soll Ende 2027 stattfinden. Eine von der Gemeinde Zolling beauftragte Standortanalyse fand bereits statt. (siehe Anlage 12)

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Lippacher+Müller Ingenieur GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).