AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.05.2026 16:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-598986-2025/

Deutschland – Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen – Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen; Reinigung - JV 2026/2027

Notice-ID: ted-598986-2025 · Procedure-ID: da6728a6-ce11-4064-9e23-b16bc090448d

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 45 - Region Südwest
Veröffentlicht
15.09.2025
Frist (Submission)
16.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90600000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Verkehr & Logistik
Geschätzter Wert
639.632 €

Beschreibung

Die Reinigungsarbeiten sind auf allen Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen durchzuführen. Die Ausschreibung beinhaltet auch die Reinigungsarbeiten im Rahmen der Unterhaltung an Entwässerungsanlagen und den Ingenieurbauwerken. Die Reinigung umfasst: - das Beseitigen aller Verunreinigungen wie z.B. Papier, Pappe, Plaste, Flaschen, Gläser usw. auf Parkplätzen - das Säubern von Straßeneinläufen, Schächten und Durchlässen - das Spülen von Anschlussleitungen und Drainageleitungen mit Saug- / Spülkombination - das Aufnehmen von Laub in den Gräben und auf den Banketten - das Säubern von Rinnen, Verkehrsinseln und Pflasterflächen - das Reinigen von Übergangskonstruktionen, Straßenabläufen, Kappen/Diensttreppen, Pflasterflächen an den Ingenieurbauwerken auf Bundes- und Landesstraßen - das Reinigen von Verkehrszeichen und Leitpfosten

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
7 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).