AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ersatzneubau Personenunterführung Ulhausgasse Langerwehe - Generalplanung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Starke Projekte GmbH, Düsseldorf
- Veröffentlicht
- 12.09.2025
- Frist (Submission)
- 14.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Es ist im Rahmen der Beauftragung eine Generalplanung für die Objektpl. Ingenieurbauwerke, Objektpl. Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung sowie Technische Ausrüstung gem. HOAI durchzuführen. Die Gemeinde Langerwehe im Kreis Düren, gelegen im Rheinischen Revier, wird durch die Bahntrasse Aachen-Köln in einen nördlichen und einen südlichen Teil geteilt. Die bestehende Personenunterführung Ulhausgasse ist unter der Strecke 2600 der Deutschen Bahn AG bei km 48,750 gelegen und dient als Verbindung zwischen den Stadtteilen und als Zugang zu den Bahnsteigen des Bahnhofs Langerwehe, der als "Tor zum Indeland" fungiert. Allerdings erfüllt sie nicht die aktuellen Anforderungen an Barrierefreiheit, Größe, Beleuchtung und Gestaltung. Vor diesem Hintergrund plant die Gemeinde den Ersatzneubau der Unterführung in leicht versetzter Lage, um eine moderne, barrierefreie Infrastruktur zu schaffen. Im Rahmen der Planung sind auch der öffentliche Straßenraum sowie Freianlagen mitzubetrachten. Das Projekt steht im Kontext der Transformation des Bahnhofsquartiers zur Gestaltung des Strukturwandels in Langerwehe. Es erfolgt ein Abruf der Planungsleistungen stufenweise nach Bedarf.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 13.01.2026
- Ende
- 19.07.2030
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.10.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.