AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/3b09c6d4-7527-435f-acca-c031ff933234) · Abgerufen am 30.09.2026 07:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-603413-2025/

Vergabeverfahren Beratungsleistungen zu LfA 2030 der LfA Förderbank Bayern

Notice-ID: ted-603413-2025 · Procedure-ID: 3b09c6d4-7527-435f-acca-c031ff933234

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Stammdaten

Auftraggeber
LfA Förderbank Bayern, München
Veröffentlicht
19.08.2025
Frist (Submission)
19.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79400000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Beratungsleistungen insbesondere mit den Zielen Ertragssteigerung, Absenkung des Mitarbeiterbedarfs sowie Verbesserung der Kostenstruktur im Vertragszeitraum auf jeweiligen Einzelabruf für die LfA Förderbank Bayern. Die einzelnen Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Obergrenze für diesen Rahmenvertrag beträgt 2.200 Personentage. Ist dieser Wert erreicht, können aus diesem Rahmenvertrag keine weiteren Leistungen abgerufen werden, unabhängig von der vorgesehenen Vertragslaufzeit.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 4× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
38 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).