AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Planungsleistungen im Bauwesen – Kanalneubaumaßnahme Rheindüker in Köln – Niehl-Stammheim
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
- Veröffentlicht
- 08.10.2024
- Notice-Typ
- dir-awa-pre
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- CPV-Code
- 71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Die Arge RHEINDÜKER mit dem Ingenieurbüro de la Motte & Partner GmbH als Projektleiter wurde nach einem europaweiten VgV-Verfahren mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 der Objektplanung des Rheindükers beauftragt. Die Beauftragung der LPH 5 bis 9 war optional und wurde im April 2020 abgerufen. Zusätzliche Leistungen Nachtrag 3: Erhöhung der Grundvergütung der örtlichen Bauüberwachung und der Monatspauschalen Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe bestand das Konzept des Rheindükers aus dem Dükeroberhaupt mit Anschluss an den Bestand, den Dükerröhren und dem Dükerunterhaupt mit Anschluss an den GKW-Zulauf. Zusätzlich wurde eine einfache Revisionsöffnung für Inspektionen vorgesehen. Dem entsprechend einfach war die technische Ausrüstung konzipiert. Die Baumaßnahme war zeitlich für 2 Jahre geplant und sollte von einem Unternehmer ausgeführt werden. Im Rahmen der Ausschreibung der Planungsleistung wurde der Mindestsatz für die Vergütung der örtlichen Bauüberwachung (öBÜ) in Höhe von 2,1% für eine Bauzeit von 2 Jahren vereinbart. Die Vergütung der öBÜ für die Bauzeit, die über die 2 Jahre hinausgeht, erfolgt mit einer Monatspauschalen in Höhe von 8.591 Euro. Die Monatspauschale wurde mittels einer von den StEB Köln in der ZTV Honorar vorgegebenen Formel berechnet. Während der Planungsphase ist die Komplexität dieses Projektes durch zusätzlich zu planende Bauwerke, einen deutlich komplexeren Inspektionsschacht mit erforderlicher Technischer Ausrüstung sowie weiteren Rahmenparametern (Dimensionsvergrößerungen etc.) deutlich gestiegen. Diese Änderungen sind im Wesentlichen die Folge von anspruchsvollen betrieblichen Anforderung, die erst in späteren Leistungsphasen definiert werden konnten, mit denen die gesamte Anlage aber auf lange Sicht zukunftsfähig gemacht werden konnte. Diese Anforderungen waren zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe nicht definiert und auch nicht vorhersehbar. Somit haben sich die Rahmenparameter insbesondere für die Leistungsphase 8 (Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung) geändert. Des Weiteren wurden die Planungsarbeiten in mehrere Lose aufgeteilt und auch die Vergabe und Ausführung soll dementsprechend in den geplanten Losen durchgeführt werden (Los 1: Umlegung Leitungsbestand Niehler Damm; Los 2: Erstellung Doppeldüker inkl. Baugruben; Los 3: Ausbau der Baugruben, links- und rechtsrheinischer Anschluss an den Bestand; Los 4: Technische Ausrüstung). Dies war zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe ebenfalls nicht vorhersehbar. Die Aufteilung in 4 Baulose hat den Vorteil, dass die unerwartet anspruchsvolle Genehmigungsphase auf die Bauteile reduziert werden konnte, für die eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich war. Außerdem können überlappende Ausschreibungen durchgeführt und zeitliche Einsparungen erzielt werden. Zudem kann die Aufteilung in Baulose zu einer Erhöhung der Wettbewerbsteilnehmer im Vergabeverfahren führen. Die genannten Gründe führen für die Leistungsphase 8 im Gegensatz zu den Annahmen aus der Angebotsphase zu einer deutlich erhöhten Aufwendung. Aufgrund der Trennung in verschiedene Lose kommt es in der Leistungsphase 8 zu Mehraufwendungen, die sich einerseits aus einer deutlich längeren Bauzeit (komplexer Inspektionsschacht, Dimensionsvergrößerung, etc.) und andererseits aus dem Mehraufwand für die Koordination zwischen den einzelnen Baulosen ergeben (Schnittstellen, Bauabläufe, Termine, etc.). Die Änderung wird aufgrund von Umständen erforderlich, die von den StEB Köln nicht vorhergesehen werden konnten. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich durch die Auftragsänderung nicht.
VEAT — Direktvergabe-Ankündigung
- Veröffentlichung
- 08.10.2024
- Stillhaltefrist (10 Tage)
- läuft bis 18.10.2024 — abgelaufen